Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements“s des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Leineweber- 
meister Johannes Weber, von Wolfschlugen, auf eine Verbesserung des Weberschiffes. 
Seine Königliche Majestät haben vermäge höchster Entschließung vom 19. d. M. dem 
Leinewebermeister Johannes Weber zu Wolfschlugen, O. A. Nürtingen, das nachgesuchte Er- 
findungspatent auf eine Verbesserung des Weberschiffes durch einen in der Höhlung dessel- 
ben angebrachten, die Spule an ihrem freien Ende unterstützenden und ihr zu schnelles Ab- 
laufen verhindernden hackenförmigen Draht mit fünfjähriger Dauer gnädigst verliehen; was 
biedurch, unter Beziehung auf den fiebenten Abschnitt der revidirten Gewerbeordnung und 
auf das Gesetz vom 20. Juni 1842, betreffend die Erfindungs= und Einführungspatente, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 20. August 1846. Schlaper. 
":B) Des Finanz-Departements. 
Oes Finanz-Ministerium. 
a) Vortrag des Finanz-Min isters 
an 
Seine Königliche Majestät, 
betreffend 
die im Etatsjahre 1843 im Kreise der Verwaltung des Finanz-Departe- 
ments vollzogenen Maaßregeln wegen der Getreide-Theurung. 
Eure Königliche Majestät 
baben von dem Augenblicke an, wo aus dem minder günstigen Ergebniß der Ernte des Jahrs 
1845 mancherlei Besorgnisse erwuchsen, die sich durch die Krankheits-Erscheinung bei einer 
der Hauptnahrungs-Pflanzen, der Kartoffel, noch mehrten, den zu erwartenden Mißständen
	        
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