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6) Bei der Bestimmung der in Aussicht gestellten ermäßigten Preise könnte vielleicht,
in Erwägung, daß in einzelnen Gemeinden nicht bloß die ärmeren, wahrhaft bedürftigen
Familien, sondern auch etwas bemitteltere Einwohner an den abgegebenen Früchten Theil
genommen haben mögen, eine Abscheidung nach zwei Klassen und für die zuletzt erwähnte
Klasse der Ansatz eines etwas höheren Preises begründet erscheinen. Allein es würde nicht
nur die Ausmittlung einer Grenzlinie zwischen beiden Klassen und die Anwendung dieser
Linie auf ven Einzelnen sehr schwierig und zugleich nach der daran sich knüpfenden Folge für
die betreffenden Stellen: Gemeinderäthe, Oberämter, Cameralämter, eine sehr mühsame mit
mancher Verlegenheit verbundene Aufgabe seyn; sondern es dürfte auch keinenfalls ein be-
deutender Unterschied im Preise gemacht werden. Da noch weiter in Betracht zu ziehen
ist, daß es auch Familien, die strenge genommen nicht zu den eigentlich Armen zu rechnen,
bezüglich der Anschaffung der nothwendigsten Nahrung hart, wohl manchmal härter gegangen
seyn mag, als dem ganz dürftigen Manne, dem durch die vermehrte Gelegenheit zu Taglohns-
Arbeiten sein und der Seinigen Unterhalt erleichtert war; so bin ich, mit dem Oberfinanz-Colle-
gium, das ich zu Rathe gezogen, zu der Ansicht gelangt, daß von der fraglichen Abscheidung
und dem Gewinne, den sie der Staatskasse hätte bringen können, besser abgestanden
werde.
( Bei der Frage, ob die Preise, deren Auf= oder Absleigen, vornehmlich in diesem Jahre,
in einzelnen Gegenden sowohl binsichtlich eines schnelleren Wechsels, als des Maaßes selbst
nicht selten sehr verschieden war, etwa gleich für die einzelnen Bezirke, oder gleich nach den
einzelnen Kreisen, oder gleich für das ganze Land zu bestimmen seyen, haben wir, von dem
Mühsamen einer besondern Berechnung für jeden Bezirk ganz abgesehen, nicht nur des Nach-
klanges gedacht, den eine solche Behandlung in den Bezirken selbst, bei gegenselliger Ver-
gleichung wecken könnte, sondern wir haben überhaupt den höberen Gesichtspunkt nehmen zu
müssen geglaubt, daß die Erleichterung, welche Eure Königliche Majestät den Ge-
meinden und den Familien in ihrer Bedrängniß gewährt, sich nicht kleinlich, nach den Zu-
fälligkeiten des Marktes, welchen die finanzkammerlichen Vorräthe sonst gesunden hätten und
nach der früheren oder späteren Zeit ihrer Veräußerung abstufen dürfe; auch daß es dem
Gemeinsinne der Württemberger selbst mehr zusagen werde, wenn die Bestimmung der Preise
für das ganze Land überall gleich erfolge.
Je mäßiger dieselben gehalten werden, je beträchtlicher folglich die Erleichterung werden
wird; desto erbeblicher muß bei der Staatskasse, nich ein eigentlicher Ausfall, da es ssch nicht
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