Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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zum  Magazins-Verwalter  in  Stuttgart:
der  Kaufmann  Ziegler  daselbst;
zum  Bahnhof-Aufseher  in  Stuttgart:
der  vormalige  Polizei-Wachtmeister  Ulmschneider  daselbst;
zu  Oberschaffnern:
in  Stuttgart,  der  Oberfeldwebel  Mezger  im  fünften  Infanterie-Regiment,
in  Ludwigsburg,  der  Oberwachtmeister  Ziegler  im  zweiten  Reiter-Regiment,
in  Cannstatt,  der  Oberfeldwebel  Beck  im  vierten  Infanterie-Regiment,
in  Eßlingen,  der  Hofkammer-Kastenknecht  Fischer  in  Mundeleheim,
in  Mochingen,  der  Oberfeldwebel  Hegelau  im  sechsten  Infanterie-Regiment;
zum  Bahnmeister  auf  ver  Strecke  von  Stuttgart  bis  Cannstatt:
der  Bauführer  Heinrich  Stang  aus  Hall;
zu  Bahnmeistern  und  Einnehmern:
in  Untertürkheim,  der  Bataillons-Adjutant  Aider  im  sechsten  Infanterie-Regiment,
in  Obertürkheim,  der  Feldwebel  Guthunz  im  dritten  Infanterie-Regiment,
in  Altbach,  der  Oberfelowebel  Steiger  im  ersten  Infanterie-Regiment,
in  Feuerbach,  der  bisherige  Bahnhof-Aufseher  Wildermutb  in  Sßlingen,
in  Zuffenhausen,  der  Montirungs-Verwaltungs-Gehülfe,  Landjäger  erster  Classe,  Bosinger
  in  Stuttgart,
in  Kornwestheim,  der  Oberfeldwebel  Schraishuon  im  fünften  Infanterie-Regiment.
Die  von  der  fürstlich  Hobenlohe-Langenburg'schen  Patronatherrschaft  dem  Predigtamts-Candidaten
  Beckh  aus  Reutlingen  ertheilte  Nomination  auf  die  evangelische  Pfarrei  Schäftersheim,
  Dekanats  Weikersheim,  ist  den  4.  d.  M.  bestätigt  worden.

C)  K.  Hof-Domainen-Kammer.
Verfügung,  betreffend  die  an  hofkammerliche  Gemeinden  abgereichten  Getreide-Unterstützungen.
Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchstes  Dekret  vom  4.  d.  M.  gnädigst
zu  befehlen  geruht,  daß  für  viejenigen  3288  Scheffel  Getreide  verschiedener  Art,  womit  im
verflossenen  Frühjahre  die  Mehrzahl  der  hofkammerlichen  Gemeinden,  für  ihre  hülfsbedürftigen
  Einwohner,  vurch  die  Hof-Cameralämter  unterstützt  worden  ist,  die  unten  genannten
ermäßigten  Preise  angesetzt  und  auf  die  bedungenen  Fristen  eingezogen  werden  sollen,  der