Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Unterschied  aber  zwischen  diesen  und  den  zur  Zeit  der  Abgabe  laufenden  Mittelpreisen,  im
Betrage  von  13,856  fl.  als  Gnadennachlaß  in  Abgang  geschrieben  werde.

Die  Hof-Cameralämter  haben  hienach  die  Betheiligten  in  Kenntniß  zu  setzen  und  den
Einzug  und  die  Verrechnung  zu  besorgen.

Die  Preise  sind  für  einen  Scheffel  Waizen  12  fl.  48  kr.,  Noggen  10  fl.  16  kr.,  Gerste
9  fl.  36  kr.,  Linsengerste  9  fl.,  Ackerbohnen  10  fl.,  Dinkel  5  fl.  36  kr.,  Einkorn  4  fl.,  Haber

4  fl.  32  kr.
Stuttgart  den  9.  September  1846.  Ergenzinger.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  K.  katholischen  Kirchenrathes.

a)  Bekanntmachung  des  Ergebnisses  der  im  April  d.  J.  stattgehabten  Dienstprüfung  der

Candidaten  des  katholischen  Kirchendienstes  zur  Anstellung  auf  Kirchenstellen.

In  Folge  der  am  28.  April  v.  J.  und  an  den  folgenden  Tagen  mit  vierzehn  Candidaten
vorgenommenen  Dienst=  und  Anstellungs-Prüfung  sind  nachstehende  dreizehen  Miester  zu
Pfarrstellen  fähig  erkannt  worden:

1)  Blank,  Matthäus,  von  Möhringen.

2)  Dreber,  Anton,  von  Ertingen.

3)  Dreher,  Albert,  von  Gmünd.

4)  Frick,  Joseph,  von  Schweinebach.

5)  Graf,  Joseph  Ignaz,  von  Wuchzenhofen.
6)  Pfluger,  Joseph,  von  Ellwangen.

7)  Nauser,  Johann  Friedrich,  von  Uttenweiler.
8)  Rist,  Kafimir,  von  Wangen,

9)  Schönweiler,  Joseph,  von  Neufra.
10)  Schöttle,  Johann,  von  Granheim.
11)  Schuster,  Joseph,  von  Ellwangen.

12)  Sorg,  Nikolaus,  von  Dewangen.

13)  Vetter,  Ignaz,  von  Dertingen.

Stuttgart  den  14.  August  1846.  Linden.