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Auch haben sich die Candidaten entweder durch Zeugnisse über ihre Fertigkeit in gym-
nastischen Uebungen over wenigstens darüber auszuweisen, daß sie sich mit viesem Unterrichts-
zweige in so weit bekannt gemacht haben, um denselben an einer Schule leiten zu können.
Denjenigen Candidaten, welche sich nach dem oben über den Bildungsgang unter Nr. 4
Bemerkten vornehmlich nur auf einen Theil der vorgeschriebenen Fächer gelegt haben, und
nur in diesen ein genügendes Zeugniß erlangen, wird die Anstellungs-Befähigung mit der
Beschränkung auf solche Stellen ertheilt werden, mit welchen nur der Unterricht in jenen
Fächern verbunden ist.
Bei Candidaten dagegen, welche in allen Prufungsfächern die Prüfung mit Erfolg
erstanden haben, wird die Anstellungs-Befähigung unbedingt ertbeilt.
Das Eine wie das Andere wird in den von drei Examinatoren zu unterzeichnenden und
von dem Vorstand des Studienraths zu beglaubigenden Prüfungszeugnissen ausgerrückt.
Auch wird in diesen Zeuggissen die Stufe der bewiesenen Befähigung nach drei Classen
(I. obere, II. mittlere und III. untere), von welchen jeve in zwei Unterabtheilungen a und b
zerfällt, bezeichnet.
Rücksichtlich der Prüfung der Elementar= und der Fachlebrer bat es bei den Be-
stimmungen der Bekanntmachung vom 30. Juli 1836 (Reg. Blatt S. 326 ff.) auch fernerhin
sein Verbleiben, so jedoch, daß viejenigen Candidaten, welche sich bei der (ersten) Dienst-
prüfung nicht mit genügenden Zeugnissen über zuvor schon wenigstens Ein Jahr lang an
einer Schule geleistete Dienste ausweisen können, nach erstandener Prüfung noch mindestens
Ein Jahr lang sich im Unterrichten an einer Lehranstalt zu üben, und genügendes Zeugniß
darüber verzulegen haben, bevor sie eine deffnitive Anstellung als Elementar= oder Fachlehrer
erhalten können.
Stuttgart den 10. Jannar 1846. Knapp.
8) Des Kriegs = Departements-
Des Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung einer Artillerie-Ausrüstungs-Direktion für die
Bundes-Festung Ulm.
Nachdem zu Leitung der gesammten Artillerie-Ausrüstung der Bundes-Festung Ulm eine
Artillerie-Ausrüstungs-Direktion nievergesetzt worden ist, und Seine Königliche Majestät
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