Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

a.  Verzeichniß  aller  in  der  Nacht  vom  30.  Aovember  bis  zum  1.  Dezember

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Anwesende  Personen.  Geschecht!

(S.  Bemerkung  1.)

durch
Eintragung

 

Vorname.

Laufende  Nummer.

Familienname.

der  Zahl  1.
Stellung
in  der
Haushaltung.

lich.

Mäm

Weib-—



«  Geburtsort.

 

Name
des  Orts
beziehungeweise

Oberamt;
bei

im  Aulande
beborenen

Genderde,  Staat.

 

5

 

–i

3.  (Bemerk.  2.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Bemerkung  zu  1.
Zu  Spalte  3
Zu  Spalte  8.

Zu  Spalte  9.
Zu  Spalte  10.

e  aue  #

Zu  Spalte  11.

 

 

4
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Bei  der  Eintragung  ist  folgende  Reihe  einzuhalien,  zuerst  der-  Haushalkungsvorstand,  dann  die  Ehefrau,  die
mene  Derlonen,  Dienstboten,  Gehilfen  des  Erwerbs  oder  Berufs,  dann  vorübergehend  Anwesende,

zu  Besuch

Es  ist  hier  die  Stellung  zum  Haushaltungsvorstand  anzugeben,  ob  dessen  Ehefrau,  Sohn,
oder  Geschäfts-Gehilfe,  ob  Schlafgänger,  Zimmermiether,  ob  einquartirter  Soldat.
Der  Familienstand  bei  den  über  14  Jahre  alten  Personen  kann  durch  Abkürzung  angegeben
der  auch  nur  von  Tisch  und  Bett  getrennt  durch  G.,  bei  den  Personen  unter  14  Jahren  ist
%  Religionsbekenntniß  kann  durch  Abkürzung  bezeichnet  werden,  wenn  evangelisch  durch  Ev.
Bei  männlichen  Personen  über  14  Jahren  ist  stets  die  Spalte  auszufüllen;  bei  weiblichen
Beruf  oder  Erwerbszweig  vorhanden  ist,  wie  z.  B.  bei  einer  Näherin,  Lehrerin,  Telegraphistin,
—  Bei  allen  württembergischen  Staatsangehörigen  genügt  die  Vezeichnung  der  Staatsangehörigkeit
Zu  Spalte  12.  Diese  ist  nur  für  vorübergehend  auf  Besuch,  als  Gast,  Reisende  u.  s.  w.  anwesende  ihren