Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Vertrag 
zwischen 
Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins 
einerseits, 
und 
Hannover und den ubrigen Staaten des Steuervereins andrerseits, 
wegen 
Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse. 
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung der durch den Zoll- 
verein verbundenen Staaten, 
so wie 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig, einerseits, 
und 
Seine Majestät der König von Hannover für Sich und in Vertretung Seiner Königlichen 
Hoheit des Großberzogs von Oldenburg und Seiner Durchlaucht des Fürsten von 
Schaumburg-Lippe, als Mitgliedern des Steuervereins, andrerseits, 
von glelchem Wunsche beseelt, die gegenseitigen Verkebrsverhältnisse zwischen Ihren Staaten 
sowohl, als auch überhaupt zwischen den belderseltigen Zoll- und Steuervereinen, im gemein- 
samen Interesse derselben, durch Erneuerung und Vervollständigung der seit dem Jahre 1837 
bestandenen Verträge, möglichst zu fördern, haben zu diesem Zwecke Verhanrlungen eröffnen 
lassen, und zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen Allerhöchst Ihren Wirklichen Legations= und 
vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Carl Albert 
von Kampg, Commandeur zweiter Classe des Herzoglich Braunschweigschen Ordens 
Heinrichs des Löwen, 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig Höchst Ihren Finanz-Director August 
von Geyso, Ritter des Herzoglich Braunschweigschen Ordens Heinrichs des Löwen, 
und .
	        
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