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Abschnitt J.
Soll. A. Einnahme. Hat. Rest.
fl kr si kr. . r
der Bekanntmachung vom 24. Juni 1843 (RNeg.
Blatt S. 420), betreffend die künftigen Staatsschuldscheine
auf den Inhaber, wonach 4 besondere
Jahres-Zinstermine für diese Scheine festgesetzt
wurden, waren bei den auf Verlangen der Gläubiger
vom Namen auf den Inbaber umgewandelten
66741 Scheinen der Casse an Stückzinsen zu ersetzen 667 41 —
4) Außcrordentliche Einnahme:
4111 Zins-Ersatzposten für den Tilgungsfonds 411 — —
—— — 2255,57003 7
B. Ausgabe.
I. Passivreste vom vorigen Jahr:
36,40667 Zinerückstände.
(50,000 — Der nach dem Dekret des ständischen Ausschusses vom
26. Juni 1843 bis zur Verabschiedung (vergl. hierüber
das Finanzgesetz vom 15. August 1845, Reg. Blatt S.
281, der Staatsschulden-Zahlungskasse bei der Staats-Haupkkasse
angewiesene Betriebsfonds ist hier vorlaufi
noch auf Wiederersatz zu verrechnen mi — — 150,000 —
II. LTaufendes:
767,00]0 Passiv-Capitalzinse . . . . 772,490 71 31,667 9
1271360 37 25 bgeloste Pafsiv-Capialien. . 1,200, 40— 37
Außerordentliche Ausgabe:
2 80 Ersatzposten ...... «2—3-0- — —
— 0#5#c½WMGT6
kr Ehshm. Wied von der Summe des Hat oder der wirklichen ——
Einnahme mit 420225,529 fl. 23 kr.
die Summe der wirklichen Ausgabe
abgezogen mit 2,032,807 fl. 37 kr.
so ergibt sich der Cassenbestand ,
amEndedesJabkesvon. 192,631 fl. 46 kr.
Hievon gebören, wie oben nachgewiesen wurde:
a) dem Zinsenfonds:
die Zinsreste 31,667 fl. Okr.
b) dem Capitalfonds 10,964fl. 37 kr.
c) zum Betriebs-Capital 150, 000 fl. —
192,631 fl. 46kr.