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Bei denjenigenn Zöglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des Staats
unterhalten werden, übernimmt die Anstalt die Bestreitung dieses Aufwandes gegen ein bei
dem Eintritte der Zöglinge ein für allemal zu entrichtendes Kleidergeld von 15 fl.
Diejenigen Zöglinge, welche blos den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost und
Wohnung rc. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 12 fl. zu bezahlen.
Die Bittschriften um die Aufnahme für den am 1. Mai d. J. beginnenden Lehrkursus
müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und den übrigen
vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 30. März bei der K. Commission für die
Erziehungshäuser eingereicht werden.
Stuttgart den 10. Jannuar 1846.
Schedler.
Dienst-Erledigungen.
1) Bei der Regiern aug des Schwarzwaldkreises ill cine Assessorsstelle zu be-
setzen. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei der gedachten Regierung vorschrift-
mäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Neckarkreises erledigte
Ussessorsstelle haben sich binnen drei Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorfchriftmäßig
zu melden.
3) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameralamt Ehin-
gen, so wie
4) diejenigen um das Cameralamt dritter Classe, Wangen, baben sich binnen drei
Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden.
5) Die mit dem Dekanatamte verbundene katholische Stadtpfarrstelle in Mergentheim
wird wieder besetzt werden. Dieselbe begreift, nachdem vas bioberige Filial Löffelstelzen von
ihr getrennt und zu einer eigenen Pfarrei erhoben worden ist, im Stadtpfarrort und den
Filialien 2026 Pfarrgenossen, und gewährt, nach Abzug des Gehalts des mit dieser Stadt-
pfarrstelle noch verbundenen ständigen Vikariats, an Besoldungen und gestifteten Gebühren
ein ständiges Einkommen von 1594 ff. Die Bewerber um diese Stelle werden nun auf-
gesordert, sich binnen vier Wochen bei vem katholischen Kirchenrath vorschristmäßig zu melven.