Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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B)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Verleihung  einer  silbernen  Verdienst-Medaille  an  den  Schultheißen  Jeni  zu  Gebrazhosen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  aus  Anlaß  der  Visitatian  des  Oberamts  Leutkirch
  dem  Schultheißen  Jeni  zu  Gebrazbofen  in  gnädigster  Anerkennung  seiner  verdienstlichen
Amteführung  vie  silberne  Verdienst-Medaille  gnädigst  verliehen.

Stuttgart  den  28.  Januar  1846.  Schlapyer.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  eines  Ersindungs-Patents  an  den  Spenglermeister

  Grimm  in  Ulm  auf  Einrichtungen  an  Zimmeräfen.

Vermöge  böchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  28.  d.  M.
ist  dem  Spenglermeister  Johann  Friedrich  Grimm  zu  Ulm  auf  die  von  ihm  dargelegten
Einrichtungen  an  Zimmeröfen,  bestehend  in  einem  verschlossenen  Mantel  um  den  Feuerraum
des  Ofens  und  einem  Regulator  der  Speisungsluft,  das  nachgesuchte  Erfindungs-Patent  auf
die  Dauer  von  fünf  Jahren  gnädigst  verlieben  worden;  was  hiedurch,  unter  Beziehung  auf
den  siebenten  Abschnitt  der  revidirten  Gewerbe-Ordnung  und  das  Gesetz  vom  209.  Juni  1842,
die  Erfindungs-  und  Einführungs-Patente  betreffend,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  29.  Januar  1846.  Schlayer.

c)  Berleihung  einer  silbernen  Verdienst-Medaille  an  den  Schultheißen  Schmi  dt  zu  Ruppertshofen.
Seine  Kö  nigliche  Majestät  haben  durch  höchste  Eutschlichung  vom  28.  d.  M.
rem  Schultheißen  Schmiot,  von  Nuppertshofen,  Oberamts  Gerabronn,  wegen,  seiner  ersprieslichen
  Thätigkeit  in  der  Gemeinde-Verwaltung,  insbesondere  für  den  guten  Zustand  der  Etterstraßen,
  die  silberne  Civil-Vervienst-Medaille  in  Gnaden  zu  verleihen  gerubt.
Stuttgart  den  30.  Januar  1840.  Schlayer.

44)  Erlöschung  des  dem  Schuhmachermeister  Fischer  ertheilten  Ersindungs-Patents  auf  eine
Vorrichtung  zur  Befestigung  von  Ueberschuhen.

Da  das  dem  Schuhmachermeister  Wilhelm  Fischer  zu  Stuttgart  vdurch  höchste  Entschließung
  vom  21.  Februar  1844  ertheilte  sechejährige  Erfindungs-Patent  auf  eine  Vorrichtung
  zur  Befestigung  von  Ueberschuhen  (Reg.  Blatt  S.  171)  in  Folge  des  Verzichtes  des
Berechtigten  erloschen  ist;  so  wird  dieses  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  6.  Februar  1846.  Schlaper.