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B. Für den Grundstock:
zurückerhaltene Anlehen 1•
C. Laufendes:
1) Zuschüsse der Staatshauptkasse auf das Etatsjahr 1844 nach Abzug
der hierauf geleisteten Zahlungen gemeinschaftlich mit der Lehrerwittwenkasse
(Ministerial-Verfügung vom 26. August 1843,
K. 11, Mt. 1) hieher zur Hälstet 40090 fl. 20 kr.
2) Zinse aus verzinslich angelegten Einnahme-Ueberschüssen
. .. . 0
3) Abzüge an den Ruhegehalten:
a) wegen bleibenden Aufenthalts im Auslande (Gesetz
vom 6. Juli 1842, Art. 3). 0
) wegen Versehung eines mit einem Einkommen
verbundenen öffentlichen Amtes (Gesetz, Art. 25) 0
— 4000 fl. 2Z 20kr.
4) auf Wiederersatz erhalten:
von der Staatshauptkasse zu Ausgleichung der
Ausgaben . ..... 29fl.8kr.
5) außerordentliche Einnahmen . . 0
——— 4,938 fl. 37 kr.
· — —
Summe der Einnahmen 11,318 fl. 30 kr.
Ausgaben.
A. Reste:
1) Passiorückstände vom vorigen Jahr ... 0
2) erst in diesem Jahr ihrem Betrage nach bekannt
gewordene Schuldigkeiten vom vorigen Jahr. 0
3) Ersatzposten:
zuviel esanene Zuschuß ver Staathaupt.
kasse von 1833. . . . .. ... . 9384fl. 52 kr.
984 fl. 52 kr.
B. Auf den Grundstock:
hingeliehene Gelder von Eimabne- Veterscaf en Gesetz,
Art. 2.7) , 9000fc.—