Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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B.  Für  den  Grundstock:

 

zurückerhaltene  Anlehen  1•
C.  Laufendes:
1)  Zuschüsse  der  Staatshauptkasse  auf  das  Etatsjahr  1844  nach  Abzug
  der  hierauf  geleisteten  Zahlungen  gemeinschaftlich  mit  der  Lehrerwittwenkasse
  (Ministerial-Verfügung  vom  26.  August  1843,
K.  11,  Mt.  1)  hieher  zur  Hälstet  40090  fl.  20  kr.
2)  Zinse  aus  verzinslich  angelegten  Einnahme-Ueberschüssen
  .  ..  .  0
3)  Abzüge  an  den  Ruhegehalten:
a)  wegen  bleibenden  Aufenthalts  im  Auslande  (Gesetz
  vom  6.  Juli  1842,  Art.  3).  0
)  wegen  Versehung  eines  mit  einem  Einkommen
verbundenen  öffentlichen  Amtes  (Gesetz,  Art.  25)  0
—  4000  fl.  2Z  20kr.
4)  auf  Wiederersatz  erhalten:
von  der  Staatshauptkasse  zu  Ausgleichung  der
Ausgaben  .  .....  29fl.8kr.
5)  außerordentliche  Einnahmen  .  .  0
———  4,938  fl.  37  kr.
·  —  —
Summe  der  Einnahmen  11,318  fl.  30  kr.
Ausgaben.
A.  Reste:
1)  Passiorückstände  vom  vorigen  Jahr  ...  0
2)  erst  in  diesem  Jahr  ihrem  Betrage  nach  bekannt
gewordene  Schuldigkeiten  vom  vorigen  Jahr.  0

3)  Ersatzposten:
zuviel  esanene  Zuschuß  ver  Staathaupt.
kasse  von  1833.  .  .  .  ..  ...  .  9384fl.  52  kr.
984  fl.  52  kr.
B.  Auf  den  Grundstock:
hingeliehene  Gelder  von  Eimabne-  Veterscaf  en  Gesetz,

  Art.  2.7)  ,  9000fc.—