Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Jeder ordentliche Zögling hat jährlich 30 fl. Unterrichtsgeld in halbjährlicher Vorausbe- 
zablung an die Anstaltskasse zu entrichten, außer ordentliche bezahlen für jede wöchent- 
liche Unterrichtsstunde halbjährlich 1 fl. voraus, jedoch wenn sie mehr als 15 wöchentliche 
Stunden besuchen, nicht mehr als ein ordentlicher Schüler. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit findet ein gänzlicher oder theilweiser Nachlaß der Un- 
terrichtsgelder statt, welcher jedoch immer an die unerläßliche Bedingung guter Zeugnisse über 
Fleiß und sittliches Betragen geknüpft ist. 
Zeugnisse über Fleiß, Fortschritte und Sitten werden den ordentlich en Schülern auf 
Verlangen, am Ende eines jeden Halbjahrs eingehändigt; die außerordentlichen Schüler er- 
halten nur Zeugnisse über die Frequentirung der Schule. 
Eine öffentliche Prüfung findet am Ende eines jeden Schuljahrs statt; am Schlusse der- 
selben werden Preise und Belobungskarten an diejenigen Zöglinge vertheilt, welche sich durch 
Kenntnisse und Wohlverbalten auszeichnen. 
VI. Die Lehrmittel der Anstalt, wofür zureichende Summen auzgesetzt sind, bestehen 
in einer Bibliothek, in einem chemischen und einem phpsikalischen Apparat, in einer Sammlung 
mathematischer Instrumente, in einer Sammlung von Maschinen= und Baumodellen, in ei- 
ner naturhistorischen und einer Waaren= und Produkten-Sammlung; auch besteht eine me- 
chanische Werkstätte mit der nöthigen Ausrüstung zu Versuchen und zu Uebungen der Zöglinge. 
Stuttgart den 3. März 1847. Schlaper. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Kleebronn, Forstamts Strom- 
berg, womit der Gehalt zweiter Classe verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei der 
Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Actuars-Stelle in Münsingen mit 
dem Normalgehalte von 500 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei ver Re- 
gierung des Donau-Kreises vorschriftmäßig zu melden. 
ASOO 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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