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Jeder ordentliche Zögling hat jährlich 30 fl. Unterrichtsgeld in halbjährlicher Vorausbe-
zablung an die Anstaltskasse zu entrichten, außer ordentliche bezahlen für jede wöchent-
liche Unterrichtsstunde halbjährlich 1 fl. voraus, jedoch wenn sie mehr als 15 wöchentliche
Stunden besuchen, nicht mehr als ein ordentlicher Schüler.
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit findet ein gänzlicher oder theilweiser Nachlaß der Un-
terrichtsgelder statt, welcher jedoch immer an die unerläßliche Bedingung guter Zeugnisse über
Fleiß und sittliches Betragen geknüpft ist.
Zeugnisse über Fleiß, Fortschritte und Sitten werden den ordentlich en Schülern auf
Verlangen, am Ende eines jeden Halbjahrs eingehändigt; die außerordentlichen Schüler er-
halten nur Zeugnisse über die Frequentirung der Schule.
Eine öffentliche Prüfung findet am Ende eines jeden Schuljahrs statt; am Schlusse der-
selben werden Preise und Belobungskarten an diejenigen Zöglinge vertheilt, welche sich durch
Kenntnisse und Wohlverbalten auszeichnen.
VI. Die Lehrmittel der Anstalt, wofür zureichende Summen auzgesetzt sind, bestehen
in einer Bibliothek, in einem chemischen und einem phpsikalischen Apparat, in einer Sammlung
mathematischer Instrumente, in einer Sammlung von Maschinen= und Baumodellen, in ei-
ner naturhistorischen und einer Waaren= und Produkten-Sammlung; auch besteht eine me-
chanische Werkstätte mit der nöthigen Ausrüstung zu Versuchen und zu Uebungen der Zöglinge.
Stuttgart den 3. März 1847. Schlaper.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Kleebronn, Forstamts Strom-
berg, womit der Gehalt zweiter Classe verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei der
Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Actuars-Stelle in Münsingen mit
dem Normalgehalte von 500 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei ver Re-
gierung des Donau-Kreises vorschriftmäßig zu melden.
ASOO
Gedruckt bei G. Hasselbrink.