Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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b) Bekannimachung, betreffend die Errichtung einer Post-Expedition in Lauffen, O. A. Besigheim. 
Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. baben Seine Königliche Maje- 
stät der Errichtung einer Post-Expedition in Lauffen, Oberamts Besigheim, die landesherr- 
liche Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruht; was anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 11. November 1847. Schlayer. 
-P) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Post-Erpedition in Bietigheim, Oberamts 
Besigheim. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. 
der Errichtung einer Post-Expevition in Bietigheim, Oberamts Besighelm, die landesherrliche 
Genehmigung gnädigst ertheilt haben; so wird dieß anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 11. November 1847. Schlaper. 
Verzicht des Mechanikus Flor auf das ihm verliehene Patent auf eine Maschine zu vor- 
gängiger Zerschneidung der zum Rollen bestimmten Gerstenkörner. 
Da der in Augsburg sich aufbaltende Mechanikus Friedrich Flor jun. aus Heilbronn 
auf das ihm vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 11. Juni 
1845 (Reg. Blatt S. 215) auf zehen Jahre verliehene Erfindungs-Patent auf die von ihm 
vorgelegte Maschine, beziehungsweise das vorgelegte Verfahren zu vorgängiger Zerschnei- 
dung der zum Rollen bestimmten Gerstenkörner unter dem 6. d. M. Verzicht geleistet hat; 
so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 12. November 1847. Schlayer. 
2. Israelitische Ober-Kirchenbehörde. 
Die Ergebnisse der Rechnung der israelitischen Central-Kirchen-Casse für das Etatsjahr 
1845—1846 betreffend. 
Der bestehenden Vorschrift gemäß werden nachstehend die Ergebnisse der Jahresrechnung 
der israelitischen Central-Kirchen-Casse für 1845, so wie sich solche, nach vorgenommener Re- 
vision und Abhör von Seiten der K. Oberrechnungskammer herausstellen, zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. In Betreff der Entstehungsweise, des Zwecks und der Verwaltungsform 
der keraelitischen Central-Kirchen-Casse wird dabei auf die im Regierungs-Blatt vom Jahr 
1837 (S. 611) gegebene Darstellung, so wie in Betreff der Rechnungs-Ergebnisse vom Etats- 
jahr 1843 auf das Regierungs-Blatt vom vorigen Jahre (S. 383) verwiesen. ( 
Stuttgart den 25.Oktober 1847. Steinhardt.
	        
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