Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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-P.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  eines  Patents  an  den  Lithographen  Leuttner  zu
Weissenau,  Oberamts  Ravensburg,  auf  ein  Verfahren  zur  Anwendung  des  farbigen  Steindrucks
auf  Baumwollstoffe  in  haltbaren  sogenannten  Krappfarben.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermoge  höchster  Entschließung  vom  10.  d.  M.
vdem  Lithographen  Leuttner  zu  Weissenau,  Oberamts  Ravensburg,  das  nachgesuchte  fünfjährige
  Erfindungspatent  auf  das  von  ihm  dargelegte  Verfahren  zur  Anwendung  des  farbigen
Steindrucks  auf  Baumwollstoffe  in  haltbaren  sogenannten  Krappfarben  gnädigst  verlieben;
was  hiemit,  unter  Beziehung  auf  den  siebenten  Abschnitt  der  revidirten  allgemeinen  Gewerbeordnung
  und  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1842,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  15.  Febrnar  1847.  Schlaper.

4)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  eines  Patents  an  den  Hof-Instrumentenmacher
Schaufler  dahier  auf  Verbesserungen  in  der  Construftion  des  Fagotts.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  10.  v.  M.
dem  Hof-Instrumentenmacher  Schaufler  dahier  das  nachgesuchte  zebenjährige  Erfindungs-Patent
  auf  die  von  ihm  dargelegten  Verbesserungen  in  der  Construktion  des  Fagotts  gnädigst
verliehen;  was  hiemit,  unter  Beziehung  auf  den  siebenten  Abschnitt  der  revidirten  allgemeinen
Gewerbeordnung  und  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1842,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht
wird.

Stuttgart  den  15.  Febrnar  1847.  Schlaper.

2.  Der  Regierung  des  Donaukreises.
Bekanntmachung,  betreffend  das  gerichtliche  Verbot  zweier  Druckschriften.
Nachdem  der  Criminal-Senat  des  K.  Gerichtshofs  für  den  Denaukreis  die  von  der
Polizeibehörde  vorläufig  verfügte  Beschlagnahme  der  in  Herisau  erschienenen  Flugschriften:
1)  Macht  euch  bereit!  Ein  Wort  an  das  deutsche  Volk,  zweite  Auflage,  Druck  und
Verlag  des  literarischen  Instituts,  1846,  und
2)  einer  zweiten,  auf  dem  Titelblatt  blos  ein  aus  vier  gesternten  Punkten  gebildetes
Krenz  und  die  Unterschrift  tragend,  Herisau,  Druck  und  Verlag  des  literarischen
Instituts,  18460.
für  vollkommen  gerechtfertigt  gefunden,  und  die  Gesetzwibrigkeit  ves  Inhalts  gedachter  Druckschriften
  und  vie  Unterdrückung  ihres  Abfatzes  ausgesrochen  hat;  so  wirr  dieß  mit  rem