Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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18. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag den 3. April 1848. 
  
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, die Volksversammlungen betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung zweier Orts-Vorfteher 
des Oberamts Eßlingen. — Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung des Buchhändlers Friederich Rö- 
cker in Leonberg zum Betrieb der Transportvermittlung von Auswanderern nach Amerika, als Hauptagen- 
ten der Schifferheder Lüdering u. Comp. in Bremen. — Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer 
ersten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
Dienst= Erledigung. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
die Volksversammlungen betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, die geordnete Entwicklung des öffentlichen Lebens von Hindernissen zu 
befreien, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und 
mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Allen Staatsbürgern ist das Recht eingeräumt, zu Besprechung allgemeiner Angelegen- 
heiten, ohne polizeiliche Erlaubniß, jedoch unter Beobachtung der zur Aufrechthaltung der 
Gesetze und der bürgerlichen Ordnung bestehenden Vorschriften, öffentliche Versammlungen 
abzuhalten.
	        
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