Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

135 
21. 
RegierungsBlatt 
für das 
Königreich Wirttemberg. 
  
Freitag 14. April 1848. 
« Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Wahlen zu der deutschen National-Versammlung, 
nebst einem Verzeichnisse der Wahlbezirke. 
Q G 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betressend die Wahlen zu der deutschen National-Versammlung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die deutsche Bundesversammlung beschlossen hat, eine allgemeine Versamm- 
lung von Vertretern des deutschen Volks zum Zweck der neuen Begründung der Verfassung 
Deutschlands einzuberufen, so verordnen und verfügen Wir zu Vollziehung dieses Beschlusses, 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, auf den Grund des §. 89 der Verfassungs- 
Urkunde, wie folgt: 
·. Art. 1. 
Die Zahl der in Württemberg zu wählenden Volksvertreter beträgt unter Zugrundlegung 
von 1 zu 50,000 Einwohner und der neuesten Bundes-Matrikel, wonach die Bevölkerung von 
Württemberg zu 1,395,462 Einwohner angenommen ist, acht und zwanzig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.