Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigung. 
Bei der zu Vollziehung des neuesten Ablösungsgesetzes niederzusetzenden Com— 
mission sind die Stellen eines Vorstandes und dreier Mitglieder zu besetzen. Der Vorstand 
und ein Mitglied sollen die Prüfungen im Justiz-Departement erstanden haben, von den bei- 
den anderen Mitgliedern werden Kenntnisse der Cameral-Wissenschaft gefordert. Die Mit- 
glieder der Commission werden je nach ihren bisherigen Dienstverhältnissen mit dem Rang 
und der Besoldung von Räthen oder von Assessoren angestellt werden. Die Bewerber um diese 
Stellen werden nun aufgefordert, sich binnen acht Tagen bei dem Ministerium des Innern, 
unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn und ihrer dienstlichen Ansprüche, zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hasse [brink.
	        
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