Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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32) Ruoff, Carl Avolph, Sohn des 1 Posthalters in Stuttgart. 
33) Schäfer, Herrmann, Sohn des Schullehrers in Kirchheim. 
34) Tafel, Gustav Adolph, Sohn des Rechts-Consulenten in Oehringen. 
35) Tritschler, Herrmann, Sohn des Forstverwalters in Biberach. 
36) Weber, Carl, Sohn des ## Stadtmüllers in Neuenstadt. 
V. Zum Studium der Forstwissenschaft. 
37) Arlt, Marimilian, Sohn des penstonirten Obristen und Festungs-Commandanten 
in Ludwigsburg. 
38) Schönlin, Otto Alerander, Sohn des Ober-Kriegsraths in Stuttgart. 
VI. Zum Studium des Bergwesens. 
39)) Pfeiffer, Georg, Sohn des Gastwirths in Freudenstadt. 
Stuttgart den 18. April 1848. Knapp. 
C) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betressend eine Erläuterung des Sinnes des Art. 9 des Gesetzes über Befreiung 
des Bodens von den darauf ruhenden Lasten. 
Da die Stände-Versammlung bei der Zustimmung zu dem Gesetze wegen Befreiung 
des Bodens von den darauf ruhenden Lasten in ihrer Eingabe vom 27. März d. J. die Voraus- 
setzung ausgesprochen hat, daß der Art. 9 dieses Gesetzes auf die Pflicht, Hunde zu halten, 
nicht zu beziehen sey, daß vielmehr in einem später einzubringenden Gesetze über Jagdrechte 
auch bezüglich dieser Pflicht gesetzliche Bestimmungen werden getroffen werden, und da dieser 
Voraussetzung von Seite der Regierung beigepflichtet worden ist; so wird diese Erläuterung 
des Sinnes des Art. 9 des Gesetzes hiedurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 18. April 1848. 
Duvernoy. Goppelt.
	        
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