Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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die erledigte Stadtschultheißenstelle in Heilbronn dem Rechts-Consulenten Klett gnä- 
digst zu übertragen geruht. 
Seine Königliche Masestät haben den Commandanten der ersten Infanterte- 
Dioision, Generallieutenant Grafen zur Lippe, zum Gouverneur der Bundesfestung Ulm 
gnädigst ernannt, 
ferner vermöge höchster Entschließung vom 3. d. M. den Rittmeister Fürsten Felir 
v. Hohenlohe-Oehringen dem dritten Reiter-Regiment aggregirt; 
endlich nach höchster Entschließung vom 4. d. M. nachstehenden Militärs, welche sich 
in dem Gefechte mit den Freischaaren bei Dossenbach durch Tapferkeit ausgezeichnet haben, 
die filberne Militär-Verdienst-Medaille gnädigst verllehen: 
vom sechsten Infanterie-Regiment: 
Oberfeldwebel Georg Michael Köhler von Oberstetten, O. A. Gerabronn, 
Obermann Conrad Jakob Durstewitz von Pfullingen, O. A. Reutlingen, 
Schütz Johann Gottlob Engel, von Ebingen, O. A. Balingen, 
vom ersten Infanterie-Regiment: 
Felowebel Georg Joseph Lochner von Mergentheim. 
Durch höchstes Dekret von demselben Tage haben Höchstdieselben dem Kanzlei- 
Assistenten Den zel bei dem Gerichtsbofe in Ulm die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Staatsdienste gnädigst ertheilt. 
A) Des Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl für das deutsche Parlament in dem 
Vien Wahlbezirk des Schwarzwaldkreises. 
Nachdem der für den Vien Wahlbezirk des Schwarzwaldkreises zum deutschen Parla- 
ment gewählte Abgeordnete Herr Rechts-Consulent Rödinger in Stuttgart sich für die 
zugleich auf ihn im Ullten Wahlbezirke des Jartkreises gefallene Wahl erklärt, und der in 
dem Vien Wahlbezirke des Schwarzwaldkreises gewählte Ersatzmann, Herr Staats-Minister 
Freiherr v. Wangenheim, die auf ihn gefallene Wahl nicht angenommen hat, so wird 
hiemit für diesen letzteren Wahlbezirk eine nach ven Bestimmungen der K. Verordnung
	        
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