Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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durch höchste Entschließung vom 9. d. M. dem bieherigen K. Agenten in Neapel, 
Friedrich Löffler, auf sein Ansuchen die Entlassung von dieser Stelle in Gnaden zu be- 
willigen gerubt. " · 
SodannhabenHöchstdieselbendurchhöchsteCntschließungvom10.d.M.direk- 
ledigte evangelische Helfersstelle an der Dreifaltigkeitskirche in Ulm dem Helfer Ruß in 
Vaihingen, und 
die erledigte Stelle des ersten Helfers in Reutlingen dem zweiten Helfer Beck daselbft, 
die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei der Regierung des Schwarzwalokreises dem 
Oberamts-Aktuar Wolff von Gerabronn, und 
die erledigte Oberamts-Aktuarsstelle in Nürtingen dem Reglerungs-Referendär erster 
Classe, Müller von Langenau, Oberamts Ulm, gnädigst übertragen; 
vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. dem Gerichtsaktuar Sigel in Balingen 
die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste gnädigst ertheilt, ferner 
vermöge böchster Entschließung vom 14. d. M. den Kanzlei-Direktor, Regierungsrath 
Schoder bei dem Ministerium des Innern, seinem Ansuchen gemäß, in das Oberregierungs- 
Collegium gnädigst versetzt, und 
dem Ober-Steuerrath Mohl die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatedienste be- 
willigt, wie auch 
vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. die erledigte Stelle des General- 
Superintendenten von Tübingen dem Dekan Moser in Kirchheim gnädigst übertragen. 
Unter dem 5. d. M. ist die von dem Grafen v. Neipperg dem Pfarrverweser Häcker 
zu Neipperg ertheilte patronatische Nomination auf die dortige evangelische Parrstelle, und 
die von dem Fürsten von Thurn und Taxis geschehene Ernennung des Kaplanei-Ver- 
wesers Joseph Hensler in Obermarchthal auf die dortige Kaplanel landesherrlich be- 
stätigt worden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. 
der von der bischöflichen Stelle vorgenommenen Ernennung des Kirchenraths-Assessors 
Vogt zum Syndikus und Kanzleivorstand bei jener Stelle die landesherrliche Bestätigung ertheilt. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 10. v. M. den 
Bahnmeister und Einnehmer auf der Haltstation Asberg, Schraishuon, seiner Stelle ent- 
lassen, und auf diese durch böchste Entschließung vom 8. d. M. den Bahnmeister Seybold 
in Untertürkheim versetzt.
	        
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