Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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der Oberlieutenant Kempff des vierten zum Hauptmann im siebenten Infanteric- 
Regimente befördert. 
Zu Oberlieutenanten rücken vor: 
Lieutenant Milz des siebenten und Lieutenant Bechter des fünften Infanterie-Regi- 
ments in ihren Regimentern; Lieutenant v. Spitzemberg des ersten im vierten Regi- 
mente. 
Zu Lieutenanten werden ernant: 
die Regiments-Osffiziers-Zöglinge zweiter Classe, Obermann Brüderlein des ersten 
im fünften, Obermann Kauffmann des achten im zweiten, und Felrwebel Gaßer des 
vierten im ersten Infanterie-Regimente. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung ven demselben 
Tage den Cameral- Verwalter v. Sprösser in Kirchheim, unter Anerkennung seiner 
nützlichen und treuen Dienste seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand gnädigst ver- 
setzt, ferner 
durch höchste Entschließung vom 16. d. M. den Hofkammer-Assessor Reich zum Hof- 
Domänen-Rathe gnädigst ernannt, 
vermöge höchster Cntschließunz rom 17. d. M. den evangelischen Pfarrer Dizinger 
in Kusterdingen, Dekanats Tübingen, seiner Butte gemäß wegen hohen Alters, in den Ruhe- 
htiand in Gnaden veisetzt; 
vermöge höchsten Dekrets vom 18. d. M. die erlerigte Oberamterichterestelle in Hei- 
denheim dem Oberamtsrichter Straub in Reckarsulm gnädigst zu übertragen, 
vermöze höchster Entschließung vom 22. d. M. den pensienirten Obersten v. Suckow 
in das K. Eyren. Invaliden-Corps aufzunehmen geruht, und 
den Oauptmann v. Majer der Fußhartillerie, auf sein Ansuchen wegen leidender Gesund- 
heit, auf ein Jahr aggregirt, wie auch 
durch höchstes Dekret an das Staats-Sekretariat vom 24. d. M. den Staats-Sekre- 
tär v. Goes, seinem Ansuchen gemäß, unter Bezeugung Höchst Ihrer dankbaren Anerken- 
nung seiner vieljährigen treuen Dienste, in den Ruhestand gnädigst zu versetzen geruht.
	        
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