Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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durch höchste Entschließung vom 24. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Ober- 
kochen, Dekanats Aalen, dem Pfarrverweser Römer in Zwiefalten, Dekanats Münfingen, und 
die bei dem Ministerium des Innern erledigte Kanzlei-Assistentenstelle dem Oberamts= 
Aktuar Bazing, von Nagold, gnädigst übertragen. 
Die von dem Fürsten Carl zu Lswenstein dem Pfarrgehülfen Pfeilsticker von Ba- 
lingen ertheilte patronatische Nomination auf die evangelische Marrei Thalheim, Dekanats 
Heilbronn, ist unter dem 23. d. M. bestätigt worden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 12. d. M. 
die Wahl des Majors v. Wertbes zum Befehlshaber der Bürgerwehr in Kirchheim, und 
durch höchste Entschließung vom 24. d. M. die Wahl des Majors v. Vischer in Lud- 
wigsburg zum Befehlshaber der dortigen Bürgerwehr gnadigst bestätigt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verzicht des Mechanikus Reisser auf das ihm verliehene Erfindungspatent auf Ver- 
besserungen in der Fassung von mehrfachen Sägeblättern. 
Da der Mechanikus Wilhelm Friedrich Reisser in Eßlingen auf das ihm durch 
höchste Entschließung vom 10. Mai 1843 (Reg. Blatt S. 305) auf die Dauer von zehen 
Jahren verliehene Erfindungspatent auf die vorgelegten Verbesserungen in der Fafsung von 
mehrfachen Sägeblättern bei Mühlsägen verzichtet hat; so wird solches zur offentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 25. Mai 1848. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an die vereinigte 
Kinder-Rettungs= und Schullehrer-Bildungsanstalt auf dem Tempelhof. " 
Da durch höchste Entschließung vom 24. d. M. der vereinigten Kinder-Rettungs= und 
Schullehrer-Bilvungsanstalt auf dem Tempelhof, Oberamts Crailsheim, die rechtliche Per- 
sönlichkeit verliehen worden ist; so wird dieses hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. Mai 1848. Duvernoy.
	        
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