Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte Oberamt Reutlingen, mit welchem die Besol- 
dung erster Classe und ein Kanzleikosten-Aversum von 800 fl. verbunden ist, haben sich bin- 
nen vierzehen Tagen bei der Regierung des Schwarzwalrkreises vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte in der zweiten Besoldungs-Classe stehende Ober- 
amt Gailvorf, welches mit einem Kanzleikosten-Aversum von 500 fl. ausgestattet ist, haben 
sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Jartkreises zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Lustnau, welche mit dem Filial Beben- 
hausen 1752 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Confsslorium vorschriftmäßig zu melden, wobei bezüglich der in dem Filial zu besorgenden 
Geschäfte auf das Regierungs-Blatt von 1833, S. 297 verwiesen wird. Das Einkommen 
dieser Stelle berechnet sich in Preisen des Sportelgesetzes zu 1500 fl., worunter 474 fl. 32 kr. 
für Zehenten begriffen sind, bei welchen sich gegen den künftigen Geistlichen die Ablösung 
nach den bestehenden Gesetzen vorbehalten wird. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Genkingen, Dekanats Reutlingen, welche 
mit der 1 Stunde entfernten, eine eigene Pfarrei bildenden Gemeinde Undingen, 1890 Kir- 
chengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. Das im Jahr 1839 verwandelte Einkommen berechnet sich in Prei- 
sen des Sportelgesetzes neben einem Reiseaufwand in das Filial von 100 fl. zu 1276 fl. 
5) Die Bewerber um die katholische Pfarrei Unterdigisheim, Dekanats Schöm- 
berg, welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalien, Besoldungen und 
Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 654 fl. gewährt, worauf jedoch die 
Verzinsung einer Schuld von etwa 500 fl. zu 2 Procent ruht, haben ihre Gesuche binnen 
vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem Oberamtsgerichte Vaihin- 
gen haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
7) An ver polbptechnischen Schule in Stuttgart wird eine Fachlehrstelle für Frei- 
handzeichnen mit einer Besoldung von 500 fl. und mit der Verpflichtung zu wöchentlich zehen 
Unterrichtsstunden besetzt werden. Die Bewerber haben sich unter ausführlicher Darstellung 
ihres Bildungsganges und unter Vorlegung ihrer Zeugnisse binnen drei Wochen bei dem K. 
Studienrathe zu melden. 
  
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Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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