Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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4) Die Anmeldung zur Preisbewerbung hat bei den betreffenden Ortsvorstehern bis 
zum 25. d. M. unter namentlicher Angabe der mit Flachs bestellten Aecker zu geschehen. 
Die Ortsvorsteher werden aufgefordert, sich von der Richtigkeit der geschehenen Saat, von 
der Größe der angemeldeten Flachsäcker und von dem guten Stande des Flachses ohne 
Verzug zu überzeugen, und über alle diese Umstände, so wie über den muthmaßlichen Zeit- 
punkt der Erndte und die Bereitungs-Anstalt, an welche die Flachsstengel verkauft werden 
wollen, späteslens bis 5. Juli der Instituts-Direktion in Hohenheim Anzeige zu machen, welche 
sofort das Weitere wegen Besichtigung des Flachses, wegen des Preises und der Ueber- 
nahme nach der Erndte einleiten wird. 
Die Bezirks-Polizeiimter und die Ortsvorsteher in denjenigen Gegenden und Outen, 
in welchen der Flachsbau von Bedeutung ist, baben dafür zu sorgen, daß die vorsteh#emde 
Preise-Aussetzung unter den Landwirthen gehörig bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 5. Juni 1848. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten höheren Regierungs-Dienstprüfungz. 
Bei der am 15 v. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen ersten höheren Re- 
gierungs-Dienstprüfung find nachstehende Candidaten für befähigt erkannt und zu Reglerumgs- 
Referendären zweiter Classe bestellt worden: 
Theodor Güntner, von Böblingen, 
Franz Ferdinand Heinrich, von Murrhardt, 
Michael Hetzel, von Vöhringen, 
Titus Majer, von Hall, 
Eduard Schott v. Schottenstein, von Ehrenstein, und 
Wilhelm Stängel, von Großengstingen. 
Stuttgart den 6. Juni 1848. Duvernoy. 
e) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Posterpedition in Ehningen, O. AU. Reutlümungen. 
Vermäöge höchster Entschließung vom 7. d. M. haben Seine Königliche Mr-ae 
stät der von dem Fürsten Erblandpostmeister beabsichtigten Errichtung einer Posterpee#dedevitior 
in Ehningen, Oberamts Reutlingen, so wie der Uebertragung dieser Stelle an den T#rau 
benwirth W. J. Bazlen daselbst die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht; wat 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 8. Juni 1848. Duvernoy.
	        
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