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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Tü-
bingen haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorlum vorschriftmäßig
zu melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich zu 1399 fl. Im Fall eine
eigene Hospitalpfarrei in Tübingen errichtet werden sollte, hätte der künftige Stadtpfarrer
wegen etwalger Verminderung des Bezugs von Stolgebühren keine Entschädigung anzu-
sprechen.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Kirch-
heim haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschristmäßig zu
melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle ist in Preisen des Sportelgesetzes zu
1257 fl. berechnet.
3) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle in Vaihingen haben sich binnen vier
Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Neben den in Ge-
meinschaft mit dem Dekan und Stadtpfarrer zu besorgenden kirchlichen Verrichtungen in der
3270 Kirchengenossen zählenden Stadt Vaihingen hat der Helfer das 1 Stunde entfernte
Filial Kleinglattbach mit 314 Einwohnern zu versehen, in welchem je am zweiten Sonntage,
an Festtagen und bei einigen anderen Veranlassungen Gettesdienst neben den Casualien zu
halten ist. Das Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des Sportelgesetzes zu
758 fl., worunter 55 fl. 35 kr. für Zehenten begriffen sind, bei welchen sich der künftige
Geistliche die Ablösung im gesetzlichen Maaßstabe gefallen zu lassen hat.
4) Die erledigte Parrei Pinache, Dekanats Knittlingen, zählt 663 Kirchengenossen,
wovon 224 in dem eine Stunde entfernten und mit eigener Kirche und Schule versehenen
Filial Serres wohnen. In letzterem hat der Geistliche außer den Casualien je am dritten
Sonntage, so wie an den zweiten Feiertagen der Hauptfeste zu predigen, viermal im Jahr
die Abendamahlfeier und je den dritten Wochen= und Feiertags-Gottesdienst zu halten. Das
mit keinem Zehentbezug verbundene Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des
Sportelgesetzes zu 789 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem evange-
lischen Constorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene in der ersten Besoldungsklasse
stehende Amtsnotarsstelle in Großbeppach, Oberamts Waiblingen, werden aufgefordert,
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden.
6) Die Bewerber um eine bei der Eisenbahn-Commission zu errichtende zweite
Canzlei-Assistentenstelle, mit dem Normalgehalt von 600 fl., haben sich binnen vierzehen
Tagen bei der genannten Commission vorschriftmäßig zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.