Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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unter demselben Tage die von dem seitherigen Kriegsminister Grasen v. Sontheim 
bekleidete Stelle eines Corps-Commandanten der K. Truppen dem Generallieutenant Prinzen 
Friedrich v. Württemberg Königliche Hoheit übertragen. 
Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. den 
Hauptmann v. Bilfinger des achten Infanterie-Regiments, auf sein Ansuchen wegen kör- 
perlicher Leiden, mit ver gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt, und demselben zugleich 
den Charakter als Major gnädigst ertheilt, 
endlich unter dem 26. v. M. den Oberlieutenant v. Grimmenstein des siebenten 
Infanterie-Regiments aus den Königlichen Militärdiensten entlassen. 
Durch höchste Entschließung vom 28. v. M. haben Seine Königliche Majestät 
den Registrator Abbt bei dem bischöflichen Ordinariate in Rottenburg, seinem Ansuchen 
gemäß, wegen anhaltender Kränklichkeit und körperlicher Gebrechen, unter Vorbehalt seiner 
Wiederberufung in den Dienst im Falle seiner Wiedergenesung, in den Ruhestand gnädigst 
versetzt. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 21. v. M. 
dem von dem Fürsten Erblandpostmeister für die Postdienststelle in Palzgrafenweiler, Ober- 
amts Freudenstadt, in Vorschlag gebrachten Johann Martin Trük daselbst die Bestätigung 
für diese Stelle gnädigst ertheilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departementé. 
Des Justiz-Ministerium. 
Ergebniß der Semesterprüfung der Justiz-Referendäre in den Monaten Mai und Juni 1848. 
In Folge der am 23. und 30. Mai und 6. Juni d. J. vorgenommenen zweiten hs- 
heren Dienstprüfung im Justiz-Departement sind nachstehende fünfzehen in alphabetischer Ord- 
nung aufgeführte Candidaten zu Referendären erster Classe bestellt worden: 
1) Anton Franz Elias Beyerle, von Weil der Stadt, Oberamts Leonberg. 
2) Carl Christoph Immanuel Blifers, von Tübingen. 
3)) Carl Heinrich Fetzer, von Herrenberg. 
4) Johann Heinrich Theodor Firnhaber, von Hall.
	        
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