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1) die dermaligen Eingangs-Zollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup (siehe
die Verfügung vom 2. Juli 1844, Reg. Blatt S. 312) unverändert beibehalten
werden, und
2) die Steuer von dem aus Rüben erzeugten Rohzucker drei Gulden dreißig
Kreuzer (zwei Thaler) für den Zoll-Centner Rohzucker betragen und von den zur
Zuckerbereitung bestimmten Rüben mit 101 kr. (3 Sgr.) von jedem Zollcentner roher
Rüben (20 Centner Rüben auf 1 Centner Rohzucker gerechnet) erhoben werden soll;
so wird dieß mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät bievurch zur
Nachachtung bekannt gemacht.
Die Erhebung der Rübenzuckersteuer geschieht nach der K. Verordnung vom 25. Juli
1846 (Reg. Blatt S. 341 ffI.).
Stuttgart den 30. Juni 1848. Goppelt.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Dettingen, Dekanats Urach,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melren.
Der Parrer hat im Mutterort mit 3062 Einwohnern alle Vormittagspredigten an Sonn-,
Fest= und Feiertagen, und alle vierzehen Tage die Catechisationen und die Wochen-Gottesdienste
zu halten, auch im Filial Kappishäusern mit 235 Parrgenossen alle Casualien zu versehen.
Das Einkommen der Stelle ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 737 fl. berechnet.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Neringen, Dekanats Horb, welche aus
eigenen Gütern, Grundgefällen, Capitalien, Besoldungen und Gebühren ein beschreibungs-
mäßiges Einkommen von 633 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem
katholischen Kirchenrath einzureichen.
3) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Amtsnotariat Wester-
stetten, Oberamts Ulm, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ulm
zu melden. « «
Berichtigung.
In dem Regierungs-Blatt vom 27. Juni 1818 Nro 37, S. 287, Sinie 9 von oben ist statt: Regierungs-Blatt
von 1820, Nro. 19, zu lesen: „Regierungs-Blatt von 1820, Seite 1 .
Am 28. v. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat April d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.