Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

XII

 

Datum  Seite  des
Junhalt.  des  ·-Gesetzes

  2c.  Blatts.

 

Milde  Stiftungen.  Verleihung  deren  Rechte

 

d)  an  die  Kalbitz-Stiftung  zu  Großnenhausen  24.  Juli  181
e)  an  die  Brenner-Stiftung  zu  Weimar  .  .  ..  ....  ..  ..  .  .  ..  .  .  .  ..  10.  Novbr.  258
Militärbehörde,  Feststellung  deren  Begriffs  im  Sinne  der  bezüglichen  Vorschriften
  der  Civilprozeßordnung  und  der  Strafprozeßordnung  30.  Juni  140
Militär-Kontrole.  Mitwirkung  der  Justizbehörden.  Ministerial-Bekanntmachngngg;;;;;
  8.  Septbr.  231
Militär-Vergütungssätze  für  Natural-Leistungen  im  Jahre  1880  ..  5.  Jannar  1
Erhöhung  der  Sätze  für  Vorspann  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  ...  ..  .  .  .  ..  3.  Februar  6
Mirns,  Ehreufried,  zu  Eisenach,  Hauptagent  der  Norddentschen  Feuerversicherungs-Gesellschaft
  zu  Hamburg  .  .  .  .  .  ..  ...  .  .  .  ..  ...  .  ...  .  ..  19.  Novbr.  267
Mobilmachnug.  Vergütung  von  Landlieferungen  für  die  Reichsmagazine  20.  Januar  5
N.
Naturalisation  Oesterreichischer  Staatsangehöriger  im  Deutschen  Reiche.
Bekanntmachnna  ..  ...  .  .  .  ...  18.  Novbr.  261
Natural-Leistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden.  Vergütungssätze
ür  das  Jahr  1880  ..  E  5.  Januar  1
Erhöhung  der  Vergütungssätze  für  geleisteten  Vorspan-  3  Februar  6
O.

Oesterreich.  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Vorbedingungen  der  Naturalisation
  von  Angehörigen  der  im  Oesterreichischen  Reichsrath  vertretenen
  Königreiche  und  Länder  der  Oesterreichisch=  Ungarischen
Monarchie  im  Deutschen  Reich  betressed  18.  Noobr.  261

Offiziere.  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Verpflichtung  der  Gerichtsschreiber
  zur  Anzeige  an  den  Militärvorgesetzten  der  Offiziere  bei
Klage  gegen  einen  aktiven  Offizier  oder  Ladung  zur  Leistung  eines
Offenbarüngseides  betreffend  .  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  ..  ..  ..  .  .  .  .  .  ..  16.  April  65

Ollendorf.  Katasterführung,  deni  Rechnungsamt  Vieselbach  übertragen  .  .  .  19.  Februar  12

Ostheim,  Vordergericht.  Provisorisches  Gesetz  wegen  Einführung  des
Königlich  Bayrischen  Gesetzes  vom  25.  Februar  1880,  den  Branntweinaufschlag

  betreffend  ..  ..  ..  ..  .  .  .  .  .  ..  ..  .  ..  ..  .  ....  .  .  .  .  .  ..  16.  Juni  85
Verordnung  zum  Vollzug  dieses  Gesetzes  ......  ...  .  ...  ..  .  .  .  ...  26.  Juni  125
Ministerial-Bekanntmachung,  die  Erhebung  einer  Nachstener  von

Branntwein  betreff.  30.  Juni  127

 

desgleichen,  die  Rückvergütung  des  Aufschlags  für  ausgeführten
Branntwein  und  die  Erhebung  einer  Uebergangsabgabe  bei  der
Einfuhr  von  Branntwein  für  das  Vordergericht  Ostheim  betreffend
Gesetz,  betreffend  die  definitive  Fortdauer  des  provisorischen  Gesetzes
  vom  4.  November  1879  wegen  Einführung  des  Königlich
Bayrischen  Gesetzes  vom  31.  Oktober  1879,  den  Malzausschlag  betreffend
  im  Vordergericht  Osthen  ..  .  .  ..  25.  Novbr.  261
Gesetz,  betreffend  die  definitive  Fortdauer  des  provisorischen  Gesetzes
vom  16.  Juni  1880,  den  Branntweinaufschlag  betreffend  .  25.  Novbr.  265

S.

Juli  142