Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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W 40. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 12. Juli 1848. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen des Diäten-Regulativs vom 
17. Zuni 1822 betreffend. — K. Verordnung in Betreff der Vergütung, welche die öffentlichen Rechtsan- 
wälte für Reisen in ihrem Berufe anzusprechen haben. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Ausgeichnung eines praktischen Thier- 
arztes wegen Heilung rauvekranker Schaafe. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der furistischen 
Persönlichkeit an die Schützen-Gesellschaft in Calw. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höhe- 
ren Finanz-Dienstprüfung. 
Dienst-Erledlgungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Abänderung einiger Bestimmungen des Diäten-Regulativo vom 17. Juni 1822 betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Bezüglich der Anrechnungen der Civil-Staatsdiener bei amtlichen Reisen finden Wir 
Uns, in Betracht der seit Erlassung Unserer Verordnung vom 17. Juni 1822 (Reg. Blatt 
S. 425) vielfach eingetretenen Reise-Erleichterungen, nach Anhörung Unseres Geheimen 
Raths, bewogen, unter theilweiser Abänderung der Bestimmungen jener Verordnung zu ver- 
fügen, wie folgt:
	        
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