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10) Plank, Christian Gottfried, von Blaubeuren,
11) Roschmann, Carl Christian, von Ellwangen.
12) Rümelin, Otto Benjamin, von Heilbronn.
13) Schall, Friedrich Wilhelm, von Ulm.
14) Triebig, Johann Friedrich Wilhelm, von Möhringen, Amtsoberamts Stuttgart.
Stuttgart den 3. Juli 1848. Goppelt.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das Oberamt Münsingen, mit welchem der Gehalt zweiter
Classe von 1300 fl. und ein Kanzleikosten-Aversum von 550 fl. verbunden ist, haben sich binnen
vierzehen Tagen bei der Regierung des Donau-Kreises vorschriftmäßig zu melden.
2)) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungs-Elasse stehende Cameral=
amt Neuenbürg, und
3) um die erledigte Revierförstersstelle zu Weil im Schönbuch, mit welcher der
Gehalt zweiter Classe verbunden ist, baben binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des
Schwarzwaldkreises, und .
4) die Bewerber um die Forstwartsstelle im Revier Welzheim, Forstamts Lorch, inner-
halb der gleichen Zeit bei der Finanzkammer des Jartkreises, ferner
5) die Bewerber um die erledigte mit einer Besoldung von 800 fl. verbundene Regi-
stratorsstelle bei der Finanzkammer in Ludwigsburg, so wie
6) diejenigen um eine Kanzlel-Assistenten-Stelle bei der Finanzkammer in Reutlingen,
mit welcher ein Gehalt von 600 fl. verbunden ist, haben sich binnen der gleichen Frist je
bei der betreffenden Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden.
7) An der untern Abtheilung des Gymnastums in Ulm ist die zweit-oberste Lehrstelle
für Schüler von 12—13 Jahren, mit welcher eine normalmäßige Besoldung von 1000 fl.
verbunden ist, wieder zu besetzen. Die Bewerber um diese Lehrstelle haben ihre Gesuche bei
dem K. Studienrathe binnen drei Wochen vorschriftmäßig einzureichen und dabei zu bemer-
ken, ob sie sich zu Ertheilung des französischen Sprachunterrichts befähigt haben.
8) Die erledigte katholische Stadtpfarrstelle Waldenburg, Dekanats Amrichshausen,
deren auf 426 fl. berechnetes pfründbeschreibungsmäßiges in Geld und Naturalien bestehendes
Einkommen auf die Dienstzeit des zu ernennenden Stadtpfarrers aus den Mitteln des In-
tercalarfonds auf 600 fl. aufgebessert wird, kommt kraft Devolutions-Rechts wieder zu be-
setzen. Statt einer Amtswohnung wird für den künftigen Pfründ-Inhaber eine von 40 fl. auf
60 fl. erhöhte Hausmiethe-Entschädigung gewährt. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen vorschriftmäßig bei dem Landesbischof zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.