Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

N 41. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Semstag den 15. Juli 1848. 
  
S 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend das Verbot des demokratischen Kreisvereins in Stuttgart. 
— Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Post-Expeditlon in 
Pfullingen, Oberamts Reutlingen. — Bekanntmachung, betreffend den Bettag der Pensionen für die Hin- 
terbliebenen von Volksschullehrern in der Etatsperlode 1848 —51. — Bekanntmachung der milden Stiftungen 
des verstorbenen Finanzraths Raaser. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend das Verbot des demokratischen Kreisvereins in Stuttgart. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Ansicht der Statuten des demokratischen Kreisvereins in Stuttgart, 
in Erwägung, daß der Zweck dieses Vereins, in communistischer Richtung den Staat 
umzugestalten, und ihm eine entsprechende Form zu geben, welche selbst in der de- 
mokratischen Republik nur annähernd erreicht werde, die Grundlagen der öffentlichen 
Ordnung bedroht, " 
in Erwägung, daß dieser Verein mit einem Central-Comite in Verbindung steht, 
welches sich schon ursprünglich als Gegensatz gegen die deutsche National-Versamm-
	        
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