Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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44. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 29. Juli 1848. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Vererdnung, betreffend cin mündliches und öfeentliches Anklage-Versabren in Preß- 
Peczeßsachen. 
Verfügungen der Departements. Eine veränderte Einrichtung bei dem Oberamtsgericht Ulm betreffend. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
ketreffend cin mündliches und öffentliches Anklage-Versahren in Peß-Prozeßsachen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem Wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Gemeinsamkeit des Ge- 
richts-Verfahrens in Strafsachen, obwohl eine deutsche National-Angelegenheit, sich in naher 
Zeit nicht verwirklichen werde, und daß eine schnelle Beseitigung der hauptsächlichen Mängel 
des bestehenden Strafverfahrens, besonders in Preß-Prozeßsachen, als unabweisliches Be- 
dürfaiß erscheint; in Erwägung, daß die von der Regierung verheißene Einführung der 
Schwurgerichte in Strafsachen Vorbereitungen und Einrichtungen fordert, welche eine als- 
balrige Einführung rerselben unthunlich machen, daß aber schon durch ein münkliches
	        
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