Regierungs-Blatt
fuͤr das
Königreich Württemberg.
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Inhalt.
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten.
R. Berfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von
den Gerichtshöfen zu den Oberamtsgerichten betreffend. — Bekanntmachung über das Ergebniß der niederen
Dienst-Prüfung in dem Departement der Jußtiz. — Bekanntmachung, betreffend die Zurücknahme der Er-
mächtigung des resignirten Notars Stählen in Heilbronn zur Traneportvermittlung von Auswanderern
nach Amerika als Hauptagenten des. Vereins zum Schutze deutscher Einwanderer in Teras und die Ertbei-
lung der Ermächtigung an denselben als Hauptagenten der deutschen Kolonisations-Gesellschaft für Teras. —
Verfügung, betreffend die Verminderung der Zohl der Visitationen der Ortsfeuerschau und der Oberfeuer-
schauer. — Bekanntmachung, betreffend die Stations-Entfernungen auf der neuerrichteten Fahrpostroute von
Stuttgart nach Calw. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an
Joserh Hanser von Oberndorf, Oberamts Tettnang. — Berfügung, betreffend die Organisation der
Central-Stelle für die Landwirthschaft. — Bekanntmachung, betreffend vie Auszeichnung der Bürgerwehr-Offi-
Nere mit dem Porte-pce — Bekanntmachung, die Anstellungsprüfung der katholischen Geistlichen auf Kir-
chendienste betreffend. — Bekanntmachung die Aufnahme von Zöglingen in die K. Thierarzneischule für das
nächste Schuljahr 1818—49 betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der bisherigen Gehei-
men-Kriegskanzlei. — Verfügung über -die Marschverpstegung beurlaubter Soldaten. — Verfügung in Betreff
der-Kapitalsteuer.
Dienst-Erledlgungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Verleihungen.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 24. v. M. dem vom biesigen
Hofe abberufenen K. Sächsischen Gesandten, Geheimenrath v. Nostiz und Jänkendorff
den Friedrichsorden, und
unter dem 19. d. M. dem Schulinspektor, Pfarrer Münch in Unlingen, Dekanats
Riedlingen, das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen Krone gnädigst verliehen.