Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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B) Des Departementts des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Zurücknahme der Ermächtigung des resignirten Notars Stäh- 
len in Heilbronn zur Transportvermittlung von Auswanderern nach Amerika als Hauptagenten 
des Vereins zum Schutze deutscher Einwanderer in Teras, und die Ertheilung der Ermächtigung 
an denselben als Hauptagenten der deutschen Kolonisations-Gesellschaft für Teras. 
Die mittelst Verfügung vom 22. Juli v. J. (Reg. Blatt S. 312) dem resignirten No- 
tar Stählen in seiner Eigenschaft als Hauptagenten des Vereins zum Schutze deutscher 
Einwanderer in Teras ertheilte Ermächtigung zum Transportvermittlungs-Betriebe von Aus- 
wanderern nach Amerika ist, da der genannte Verein sich ausgelöst hat, erloschen. 
Dagegen ist dem resignirten Notar Stählen die Ermächtigung ertheilt worden, im 
Königreiche Württemberg die Geschäfte eines Hauptagenten der deutschen Colonisations- 
Gesellschaft für Teras zu besorgen; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 17. Juli 1848. Duvernoy. 
b) Verfügung, betreffend die Verminderung der Zahl der Visitationen der Ortsfeuerschau und der 
Oberfeuerschauer. 
Da die vielen bei dem Ministerium angebrachten Gesuche um Abänderung der Vor- 
schrift der General-Verordnung vom 13. April 1808, wonach in Städten alle Vierteljahre, 
in Dörfern alle halben Jahre durch die jeden Orts hiezu verordnete Polizeibehörde vie 
Feuerschau vorgenommen!' werde, und neben dieser Ortsfeuerschau in jedem Oberamte ein 
tüchtiger Werkmeister anzustellen und zu verpflichten sey, jedes Jahr zweimal in allen Orten 
des Oberamts eine sorgfältige Untersuchung sämmtlicher Häuser zu vollzlehen, gegründet 
erfunden worden sind; so wird in Gemäßheit höchster Entschließung vom 7. d. M. Folgen- 
des verfügt: 
Art. 1. 
Die der Ortsfeuerschau obliegenden Visttationen der sämmtlichen Feuerstellen sind, wie 
in den Dörfern, so künftig auch in den Städten jährlich zweimal, im Früh= und Späth- 
jahr vorzunehmen.
	        
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