Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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N 46. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 9. August 1848. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
VBerfügungen der Departementeo. Bekanntmachung, den Verkauf eines Theils des Vorraths an älteren 
Regierungsblättern und Rechts-Erkenntnissen betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung des Po- 
lizei-Wachtmeisters Falschebner in Ulm. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst= 
Miedaille an den resignirten Schultheißen Wabrenberger von Erzingen. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.)) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Vermöge hoöchster Entschließung vom 1. v. M. ist dem seitherigen Minister-Residenten 
in Haag, Legations-Nath v. Pfeil, die erbetene Erlaubniß gnädigst ertbeilt worden, das 
von des Königs der Niederlande Majestät demselben verliehenen Ritterkreuz des Ordens der 
Eichenkrone mit dem Stern anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 22. v. M. 
den Hauptmann v. Fischer des sechsten Infanterie-Regiments zum General-Quar- 
tiermeisterstab, 
den Oberlieutenant Arlt des achten Infanterie-Regiments zu der Pionnier-Compagnie 
zu versetzen, und nachstehende Unteroffiziere zu Lieutenants gnädigst zu ernennen geruht:
	        
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