Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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dem Polizei-Wachtmeister Falschebner in Ulm, in Anerkennung seiner dienstlichen Thätig- 
keit, die goldene Civil-Verdienst-Medaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 26. Juli 1848. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den resignirten 
Schultheißen Wahrenberger von Erzingen. 
Durch höchste Entschließung vom 26. d. M. ist dem resignirten Schultheißen Wahren- 
berger von Erzingen, Oberamts Balingen, für seine vieljährige treue und eifrige Dienstlei- 
stung als Ortsvorsteher die silberne Verdienst-Medaille gnädigst verliehen worden. 
Stuttgart den 29. Juli 1848. Duvernoy. 
Dinst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Schornbach, Dekanats Schorndorf, welche 
807 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststo- 
rium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen berechnet sich mit Einschluß von 289 fl. 
für Zehenten und Gülten, bei welchen sich der künftige Geistliche die Ablösung im gesetzlichen 
Maaßstab gefallen zu lassen hat, auf 884 fl. 
2) Die Bewerber um die neuerrichtete Pfarrei Hepsisau, Dekanats Kirchheim, welche 
559 Kirchengenossen zählt, werden, da nunmehr das neuerbaute Pfarrhaus bezogen werden 
kann, ausgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
Das zum größern Theile von Zehenten herrührende Einkommen ist zu 827 fl. berechnet, und 
es hat sich der künftige Geistliche die Ablösung in gesetzlichem Maaßstabe gefallen zu lassen. 
3) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Obernvorf werden aufge- 
fordert, sich binnen vierzehen Tagen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkrei- 
ses zu melden. 
4) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Tuttlingen werden aufge- 
fordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises 
zu melden.= 
5) Die Bewerber um das erledigte Aktuariat bei dem Oberamte Welzheim werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Jarkkreises vorschriftmäßig zu 
melden. 
Den 31. v. M. wurden die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Mai d. J. ausgegeben. 
Gedruckt bei G. Hasse lbrink. 
 
	        
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