Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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b) Anwendung aller geeigneten Mittel, um für dergleichen Gegenstände, wofern die 
Verhältnisse Württembergs dazu günstig sind, eine inländische Conkurrenz hervor- 
zurufen, oder, wenn dieselbe bereits besteht, sie zu erleichtern; 
Tc) Beförderung des Absatzes der inländischen Erzeugnisse nach Außen; 
d) Empfehlung lobenswerther Erzeugnisse des inländischen Gewerbefleißes zum ausge- 
dehnten Verbrauche im Inland; 
ne) Anregung geeigneter Credit= und anderer Anstalten für eine den Bedürfnissen des 
Verkehrs entsprechende Geld-Cirkulation; 
f) Hinwirkung auf die Einführung gleicher Müunzen, Maaße und Gewichte in den 
deutschen Staaten; 
6) Einleitung zu Vervollkommnung der bestehenden Transportmittel (Eisenbahnen, 
Schifffahrt, Posten, Landstraßen 2c.) nach Maaßgabe der fortschreitenden Bedürf- 
nisse des Publikums; 
n.) Erwägung der Frage über die Beseitigung der Nachtheile einer unbegrenzten Con- 
kurrenz neben Erhaltung möglichster Freiheit in der Bewegung der Individuen. 
6) Kenntnihnahme von dem Zustand des gewerblichen Unterrichts und Einreichung von 
Verbesserungs-Vorschlägen an das Ministerium des Kirchen= und Schulwesens; 
7) Begutachtung neuer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-Maaßregeln, welche sich 
auf Gewerbe und Handel beziehen, Anträge auf Abschaffung veralteter und auch sonst 
unpassend gewordener Vorschriften; 
8) Prüfung und Begutachtung der die Zoll= und Schifffahrts-Gesetzgebung und den Zoll- 
tarif betreffenden Fragen in ihren Beziehungen zu den Interessen der Gewerbe und 
des Handels; 
9) Zuerkennung der für Verdienste auf dem gewerblichen Gebiete ausgesetzten Preise u. s. w. 
10) Anordnung und Leitung von Gewerbe-Ausstellungen und Beschickung auswärtiger Aus- 
stellungen durch Sachkundige zum Zweck der Veröffentlichung ibres Ergebnisses; 
11) Begutachtung von Unterstützungs-Beiträgen an begabte Gewerbe-Zöglinge zu ihrer 
weiteren Ausbildung im Auslande: 
12) Einleitung zu Abschickung von Sachverständigen im fremde Staaten zur Erforschung 
ihrer gewerblichen Zustände; 
13) Erwerbung von vorzuglichen Mustern, Werkzeugen und Verfahrungsarten und ent- 
sprechende Verwendung derselben für den vaterländischen Gewerbestand;
	        
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