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b) Anwendung aller geeigneten Mittel, um für dergleichen Gegenstände, wofern die
Verhältnisse Württembergs dazu günstig sind, eine inländische Conkurrenz hervor-
zurufen, oder, wenn dieselbe bereits besteht, sie zu erleichtern;
Tc) Beförderung des Absatzes der inländischen Erzeugnisse nach Außen;
d) Empfehlung lobenswerther Erzeugnisse des inländischen Gewerbefleißes zum ausge-
dehnten Verbrauche im Inland;
ne) Anregung geeigneter Credit= und anderer Anstalten für eine den Bedürfnissen des
Verkehrs entsprechende Geld-Cirkulation;
f) Hinwirkung auf die Einführung gleicher Müunzen, Maaße und Gewichte in den
deutschen Staaten;
6) Einleitung zu Vervollkommnung der bestehenden Transportmittel (Eisenbahnen,
Schifffahrt, Posten, Landstraßen 2c.) nach Maaßgabe der fortschreitenden Bedürf-
nisse des Publikums;
n.) Erwägung der Frage über die Beseitigung der Nachtheile einer unbegrenzten Con-
kurrenz neben Erhaltung möglichster Freiheit in der Bewegung der Individuen.
6) Kenntnihnahme von dem Zustand des gewerblichen Unterrichts und Einreichung von
Verbesserungs-Vorschlägen an das Ministerium des Kirchen= und Schulwesens;
7) Begutachtung neuer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-Maaßregeln, welche sich
auf Gewerbe und Handel beziehen, Anträge auf Abschaffung veralteter und auch sonst
unpassend gewordener Vorschriften;
8) Prüfung und Begutachtung der die Zoll= und Schifffahrts-Gesetzgebung und den Zoll-
tarif betreffenden Fragen in ihren Beziehungen zu den Interessen der Gewerbe und
des Handels;
9) Zuerkennung der für Verdienste auf dem gewerblichen Gebiete ausgesetzten Preise u. s. w.
10) Anordnung und Leitung von Gewerbe-Ausstellungen und Beschickung auswärtiger Aus-
stellungen durch Sachkundige zum Zweck der Veröffentlichung ibres Ergebnisses;
11) Begutachtung von Unterstützungs-Beiträgen an begabte Gewerbe-Zöglinge zu ihrer
weiteren Ausbildung im Auslande:
12) Einleitung zu Abschickung von Sachverständigen im fremde Staaten zur Erforschung
ihrer gewerblichen Zustände;
13) Erwerbung von vorzuglichen Mustern, Werkzeugen und Verfahrungsarten und ent-
sprechende Verwendung derselben für den vaterländischen Gewerbestand;