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hausen von dem Mutterorte Pappelau, Dekanats Blaubeuren, und die Aufstellung eines
ständigen evangelischen Pfarroerwesers an ersterem Orte gnädigst genchmigt worden.
Stuttgart den 6. August 1848. Für den Departements-Chef:
Schmidlin.
) Des Departements des Kriegswesens.
Des Kriegs-Ministerium.
a) Bekanntmachung, die Aufnahme von Zöglingen in die Offziers-Bildungs-Anstalt betreffend.
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um Aufnahme in die Offiziers-Bil-
dungs-Anstalt bewerben wollen, haben sich, sofern sie den in der Verfügung des Kriegs-Mi-
nisteriums vom 8. August 1845, Regierungsblatt d. J. Nro. 37 vorgeschriebenen Bedingun-
gen entsprechen, Sonntag den 10. September Vormittags 9 Uhr auf der Adjutantur des
Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden und vierzehen Tage früber die betreffenden Urkun-
den an dieses Ministerium einzusenden. «
Die Aufnahmsprüfung findet in Stuttgart den 11. September und folgende Tage statt.
Stuttgart den 10. August 1848. Nüpplin.
b) Aufruf der Bewerber für die Aufnahme als Regiments-Offiziers-Zöglinge.
Diejenigen Jünglinge, welche die dießjährige Vorprüfung für Regiments-Offiziers-Zög=
linge zu bestehen wünschen, haben sich Sonntag den 15. Oktober Vormittags 9 Uhr persön-
lich bei dem Vorstande der Prüfungs-Commission, Herrn Generallieutenant v. Barttruff
Excellenz in Ludwigsburg zu melden und vierzehen Tage früher die in der Verfügung des
Kriegs-Ministeriums vom 23. December 1842 (Reg. Blatt vom 7. Januar 1843) angege-
benen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzuschicken.
Die Prüfung beginnt sodann den 16. Oktober und umfaßt die in obiger Verordnung
näher bezeichneten Fäsher.
Stuttgart den 10. August 1848. Rüpplin.
Dienst-Erledigung.
Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Vaihingen werden aufgefor-
dert, sich binnen zehen Tagen vorschriftmäßig bei der Regierung des Reckarkreises zu melden.
Gedruct bei G. Hassel örink.