Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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hausen von dem Mutterorte Pappelau, Dekanats Blaubeuren, und die Aufstellung eines 
ständigen evangelischen Pfarroerwesers an ersterem Orte gnädigst genchmigt worden. 
Stuttgart den 6. August 1848. Für den Departements-Chef: 
Schmidlin. 
) Des Departements des Kriegswesens. 
Des Kriegs-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die Aufnahme von Zöglingen in die Offziers-Bildungs-Anstalt betreffend. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um Aufnahme in die Offiziers-Bil- 
dungs-Anstalt bewerben wollen, haben sich, sofern sie den in der Verfügung des Kriegs-Mi- 
nisteriums vom 8. August 1845, Regierungsblatt d. J. Nro. 37 vorgeschriebenen Bedingun- 
gen entsprechen, Sonntag den 10. September Vormittags 9 Uhr auf der Adjutantur des 
Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden und vierzehen Tage früber die betreffenden Urkun- 
den an dieses Ministerium einzusenden. « 
Die Aufnahmsprüfung findet in Stuttgart den 11. September und folgende Tage statt. 
Stuttgart den 10. August 1848. Nüpplin. 
b) Aufruf der Bewerber für die Aufnahme als Regiments-Offiziers-Zöglinge. 
Diejenigen Jünglinge, welche die dießjährige Vorprüfung für Regiments-Offiziers-Zög= 
linge zu bestehen wünschen, haben sich Sonntag den 15. Oktober Vormittags 9 Uhr persön- 
lich bei dem Vorstande der Prüfungs-Commission, Herrn Generallieutenant v. Barttruff 
Excellenz in Ludwigsburg zu melden und vierzehen Tage früher die in der Verfügung des 
Kriegs-Ministeriums vom 23. December 1842 (Reg. Blatt vom 7. Januar 1843) angege- 
benen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzuschicken. 
Die Prüfung beginnt sodann den 16. Oktober und umfaßt die in obiger Verordnung 
näher bezeichneten Fäsher. 
Stuttgart den 10. August 1848. Rüpplin. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Vaihingen werden aufgefor- 
dert, sich binnen zehen Tagen vorschriftmäßig bei der Regierung des Reckarkreises zu melden. 
  
  
Gedruct bei G. Hassel örink.
	        
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