Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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W 50. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 30. Zugust 1848. 
Inhalt. 
  
Königliche Dekrete. Dienst.Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohnsitzveränderung des Rechts- Consulenten Nicthammer. — 
Wohnsitzveränderung des Rechts-Consulenten Hecker. — Austritt eines Rechts-Consulenten. — Bekanntma- 
chung, betreffend den Verzicht des Tabacksdosenfabrikant n Reineker in Stuttgart auf ein ihm ertheiltes 
Erfindungepatent. — Bekanntmachung, betreffend die Dienstthätigkeit des Landjäger= Corps in dem Verwal- 
tungsjahr 1847—48. — Bekannemachung, betreffend die Aufstellung weiterer zum Abschluß von Transport- 
verträgen mit Auswanderern ermächtigten Agenten des Vereins zum Schutze württembergischer Auswanderer. 
Bekanntmachung, betreffend die Verzichtleistung des Kaufmanas Louis Hopf zu Eßlingen auf das ihm auf 
elne verbesserte Fassung der Stahlblätter und Steckriethen bei Weberblättern und bei den Riethklästen für Bor- 
tenmacher verliehene Patent. — Erlöschung des dem Wagnermeister Kümmerle verliehenen Erfindungspa- 
tents auf eine Maschine zum Zerreiben des Obstes. — Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnuug der 
Polizei= Unteroffizjiere Vogel und Stoos in Stuttgart. — Bekanntmachung, betreffend die Verzichtleistung 
des Fürsten zu Waloburg-Zeil-Trauchburg auf die Ausübung der Polizei-Verwaltung. — Bekanntmachung, 
betreffend das gerichtliche Berbot einer Druckschrist. — Verfügung, detreffend die Aufhebung der vorgeschric- 
benen Verwarnung vor dem Genusse gistiger PRlanzen von der Kanzel. — Verzeichniß der Vorlesungen, 
welche an der Universität Tübingen im Winterhalbjahr 1848—49 gehalten werden. 
Dienst- Erledigungen. . 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 20. v. M. 
für die nächste sechsjährige Periode der Ständeversammlung wiederum Seine Durchlaucht 
den Fürsten v. Hohenlohe-Langenburg zum Präsidenten der ersten Kammer ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchsten Dekrets vom 14. d. M. den bis- 
berigen interimistischen Cabinets-Vorstand, Geheimen Legationsrath v. Maueler, zum 
Cabinets-Direktor zu ernennen geruht.
	        
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