Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Tanzen: Tanzmeister Beck. 6 
Leitung der gmnastischen Uebungen: Turnlehrer Wüst. 
  
Das Ende vder Hrrbstferien ist auf den 23. Oktober festgesetzt. Am 24. Oktober wird 
die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die 
Hauptvorlesungen werden am 25. Oktober ihren Anfang nehmen. Jeder neu ankommende 
Studirende hat sich innerbalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der K. Immatrikulations- 
Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 10. August 1848. Volz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Rommelshausen, Dekanats Cannstatt, 
welche 1287 Kirchengenossen zählt, und mit einem im Jahr 1833 zu 852 fl. berechneten Ein- 
kommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. Die Ze- 
benten und Gülten, welche dieser Marrei zustehen, sind zu 383 fl. 30 kr. berechnet. Der 
künftige Geistliche hat sich die Ablösung verselben im gesetzlichen Maaßstab gefallen zu lassen. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Lombach, Dekanats Freudenstadt, zu wel- 
cher die Filialien Loßburg und Rodt gehören, deren jedes eine eigene Kirche und Schule hat, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melven. 
Das verwandelte Einkommen dieser Stelle berechnet sich nach Abzug von 100 fl. für Reise- 
aufwand in die Filialien, einschließlich einer Zulage aus dem Besoldungs-Verbesserungsfonds 
im Betrag von 14 fl., auf 700 fl. Bezüglich der in den Filialien zu haltenden Gottesdienste 
wird auf die Bekanntmachung im Regierungsblatt von 1840, S. 425 bingewiesen. 
3) Die erledigte katholische Pfarrei Obertbeuringen, Dekanats Tettnang, gewährt 
aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalien, Besolvungen und Gebühren über 
Abzug dermalen bestrittener 170 fl. ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 1230 fl., wo- 
ran jedoch, neben einem sechszehnjährigen Provisorium von 25 fl. nebst abnehmenden Zinsen 
aus 400 fl., im Falle der Auspfarrung einiger Filialien etwa 70 fl. abgeben würden. Zu 
Haltung eines Vikars besteht ein eigener Fonds, welcher dermalen 310 fl. erträgt. Die Be- 
werber werden nun aufgefordert, ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kir- 
chenrath einzureichen.
	        
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