Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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4) Die Meldungen um die erledigte katholische Pfarrei Altheim, Dekanats Horb, 
mit einem beschreibungsmäßigen Einkommen von 686 fl., worunter 190 fl. aus zum Theil 
bestrittenen Zehenten und 40 fl. aus Grundgefällen berechnet sind, das Uebrige aber von ei- 
genen Gütern, Kapitalien, Besoldungen und Gebühren herrührt, sind binnen vier Wochen 
bei dem K. katholischen Kirchenrath einzureichen. " 
5) Die Bewerber um die erledigte Oberamtsarztsstelle in Leutkirch, mit welcher ne- 
ben der Merdsration und dem gewöhnlichen doppelten Schreibmaterialien-Aversum ein Ge- 
halt von 350 fl. aus der Staatscasse und von 100 fl. aus Körperschaftscassen verbunden ist, 
baben sich binnen vierzehen Tagen bei ver Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig zu 
melden. 
6) Die Bewerber um die in der ersten Gehaltsklasse stehende Amtsnotarsstelle in Wib- 
lingen, Oberamts Laupheim, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in 
Ulm zu melden. 
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Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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