Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Wü ritemberg. 
Montag ben 4. Sobtember 1 1848. 
J nhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departementé. Verfügung, bekreffend die Einführung einer neuen Arzneitare für die 
thierärztlichen Heilmittel. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei-Tare für die thierärztlichen Heilmittel. 
In Erwägung, daß eine ermäßigte Tare der Arzneimittel für die Hausthiere theils 
durch das Erforderniß größerer Mengen, theils durch Modificationen ihrer Qualität gegen- 
über von der unter dem 27. Oktober 1847 (Reg. Blatt S. 401) veröffentlichten neuen 
Arzneitare für Menschen begründet erscheint und mehrere nur für Hausthiere anzuwendende 
Mittel in der früheren Tare nicht enthalten sind, hat das Medicinal-Collegium, unter Zu- 
ziehung einer sachverstindigen Commission, die in den Beilagen folgende Tare der Aznei- 
mittel für Thiere, so wie der Arbeiten und Gefässe ausgearbeitet, welche in Gemäßheit höch- 
ster Entschließung vom 23. d. M. unter folgenden Bestimmungen zur Nachachtung hiemit 
bekannt gemacht wird. 
1) Die Apotheker sind nicht verpflichtet, sämmtliche in der Tare aufgeführte Veterinär= 
Mittel und Formen dieser Mittel, sondern nur diejenigen Mittel und in denjenigen For-
	        
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