Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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durch höchste Entschließung vom 30. v. M. das erledigte Oberamt Rottenburg dem 
Oberamtmann v. Kirn in Herrenberg gnädigst übertragen worden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M. 
den Professor v. Riecke in Tübingen, Vorstand der geburtshülflichen Klinik, seinem An- 
suchen gemäß, wegen eines ihn an Versehung eines wesentlichen Theiles seines bisherigen 
Amts hindernden körperlichen Gebrechens, in den Ruhestand versetzt, und zugleich denselben 
zum außerordentlichen, unbesoldeten Mitglied des Medicinal-Collegiums mit dem Titel eines 
Ober-Medicinalraths in Gnaden bestellt. 
Sodann haben Höchstvieselben vermöge höchster Entschließung von demselben Tage 
den Oberkriegsrath v. Schönlin und den Kriegsrath v. Teichmann auf ihr Ansuchen und 
wegen körperlicher Leiden, so wie den Revisor Ioannis, in den Ruhestand zu versetzen ge- 
ruht, ferner 
den Generalquartiermeister, Obersten v. Baur auf sein Ansuchen von der gleichzeitigen 
Bekleidung der Stelle eines Militär-Referenten im Kriegsministerum gnädigst enthoben, 
so wie 
den vormaligen Bataillons-Commandanten der reitenden Artillerie, Oberstlieutenant v. 
Binder des Ehren-Invalidencorps, und den Adjutanten des Kriegsministers, Hauptmann 
v. Hardegg, neben Beibehaltung der Adjutantenstelle, zu militärischen Mitgliedern des 
Kriegs-Ministerial-Collegiums gnävigst ernannt. 
Vermäöge höchster Entschließung von eben diesem Tage ist der Oberamtsrichter Eble 
in Horb auf die Oberamtgrichtersstelle in Spaichingen, und 
der Oberamtsrichter Hartmann in Spaichingen auf die Oberamtsrichtersstelle in 
Horb, wie auch 
der Amtsnotar Wirth in Mössingen, Oberamts Rottenburg, seinem Ansuchen gemäß, 
auf das erledigte Amtsnotariat Großheppach, Oberamts Waiblingen, versetzt, und 
vurch höchste Entschließung vom 1. d. M. die erledigte evangelische Stadptfarrei Pul- 
lingen, Dekanats Reutlingen, dem vormaligen Helfer in Winterbach und seitherigen Insti- 
tuts-Vorsteher Wunderlich in Stetten gnädigst übertragen worden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 3. d. M. 
den Oberlieutenant, Schützen-Offizier im ersten Reiter-Regiment, v. Wir sing zum Rittmeister, 
den Oberlieutenant v. Hornstein, desselben Regiments, zum Schützen-Offizier,
	        
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