Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die Pfarrei Dußlingen, Dekanats Tübingen, deren ver- 
wandeltes Einkommen sich zu 1335 fl. berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Der Pfarrort Dußlingen zählt 2385 
und das dreiviertel Stunden davon entfernte Filial Stockach, welches eine eigene Schule, 
aber keine Kirche hat, 227 Kirchengenossen. 
2)) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Beutelsbach, Dekanats Schorndorf, mit 
1863 Kirchengenossen, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium 
vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen der Stelle, dessen Verwandlung sich die Ober- 
kirchenbehörde vorbehält, belauft sich auf ungefähr 1168 fl. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Grömbach, Dekanats Freudenstadt, welche 
mit Einschluß von vier Filialien, von venen zwei besondere Kirchen, alle aber eigene Schu- 
len haben, 1350 Kirchengenossen zählt, baben sich innerhalb vier Wochen bei dem evange- 
lischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die auf den Filialien zu haltenden Gottes- 
dienste 2c. sind in dem Reg. Blatt von 1824, S. 16 angegeben. Das verwandelte Ein- 
kommen der Stelle berechnet sich, nach Abzug von 50 fl. für den Filialaufwand, zu 901 fl. 
30 kr. 
4) Bei der Regierung des Donaukreises ist eine Sekretärsstelle mit dem Gehalt 
von 800 fl. erled igt. Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen drei Wochen bei der ge- 
dachten Regierung zu melden. 
5) Bei der Ober-Einnehmerei der Staatshauptkasse ist die Hauptbuchhaltersstelle 
mit einem Gehalt von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um solche haben 
sich binnen drei Wochen bei der Staatskassenverwaltung vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei dem Stadt-Cameralamt Stuttgart erledigte Buchhal= 
tersstelle haben sich bel vem genannten Cameralamt innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig 
zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hüttenamts-Assistenten zu Unterko- 
chen haben sich binnen drei Wochen bei dem Bergrathe vorschriftmäßig zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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