Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  mit  dem  Dekanat  verbundene  katholische  Stadt=  und  Garnisons-Pfarrei  Stuttgart
  gewährt  an  Besoldungen  und  Capitalzinsen  ein  beständiges  Einkommen  von  1400  fl.,
nebst  freier  Amtswohnung,  wozu  für  Unterricht  und  Pastoration  an  der  K.  Militär-Straf-Anstalt
  eine  widerrufliche  Belohnung  von  100  fl.  kommt.  Statt  der  Stolgebuhren  Seitens
des  K.  Militärs  vom  Oberfeldwebel  abwärts  wird  eine  angemessene  Aversal-Entschädigung
eingeleitet.  Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  sich  binnen  vier  Wochen  mit  vorschriftmäßigen
  Eingaben  an  den  katholischen  Kirchenrath  zu  wenden.

2)  Die  erledigte  Stelle  des  Vorstands  am  Wilhelmsstifte  und  des  katholischen  Stadtpfarrers
  zu  Tübingen  wird  wieder  besetzt  werden.  Neben  den  Obliegenheiten  eines  Instituts-Vorstehers
  und  Stadtpfarrers  hat  der  Stifts-Direktor  über  die  Erziehungs=  und  Unterrichtslehre
  an  der  Universftät  Vorlesungen  zu  halten,  auch  die  Ordnung  und  Einrichtung
der  Elementarschulen  des  Königreichs  zu  erläutern.  Das  Einkommen  belauft  sich  an  firer
Besoldung  in  Geld  und  Holz  neben  freier  Wohnung  im  Wilhelmsstift  auf  1400  fl.  Die
Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschriftmäßig
zu  meldrn.

3)  Die  in  dem  Regierungs-Blatt  vom  26.  Februar  d.  J.  ausgeschriebene  evangelische
Pfarrei  Kirchenkirnberg,  Dekanats  Welzheim,  welche  bis  jetzt  wegen  eines  Besoldungsstreits
  nicht  besetzt  werden  konnte,  wird  mit  einem  Gehalt  von  1105  fl.,  worunter  339  fl.
40  kr.  für  Zehenten  begriffen  sind,  bezüglich  deren  sich  der  künftige  Geistliche  die  Ablösung
im  gesetzlichen  Maasstabe  gefallen  zu  lassen  hat,  wiederholt  zur  Bewerbung  binnen  vier
Wochen  ausgeschrieben.  «

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  erste  Helfersstelle  in  Tübingen,  mit  welchem  ein
Einkommen  von  970  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Im  Fall  eine  eigene  Hospital-Pfarrei  in  Tübingen
  errichtet  werden  sollte,  hätte  der  künftige  Oberhelfer  wegen  etwaiger  Verminderung  des
Bezugs  von  Stolgebühren  keine  Entschädigung  anzusprechen.

5)  Die  Bewerber  um  die  erste  Helfersstelle  in  Kirchheim  unter  Teck,  mit  welcher
ein  verwandeltes  Einkommen  von  720  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.