Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in der zweiten Gehalts-Classe stehende Oberamtsrichtersstelle 
zu Backnang haben sich innerbalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe in Eßlingen zu 
melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem Oberamtsgerichte Backnang erledigte Aktuarsstelle 
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
3) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stebende, mit einem Kanzlei- 
kosten-Aversum von 650 fl. verbundene Oberamt Freudenstadt werden aufgefordert, sich 
innerhalb vierzehen Tagen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises zu 
melden. 
4) Die Bewerber um die bei den Cameralämtern Heivenheim und Heibronn er- 
ledigten Buchhalter-Stellen haben sich binnen drei Wochen bei den betreffenden Cameralbe= 
beamten, und 
5) die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jartkreises erledigte Re- 
visorsstelle binnen der gleichen Frist bei der genannten Finanzkammer vorschriftmäßig zu 
melden. · 
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