Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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B) Des Departements des Kirchen- und Schulwesens. 
Des K. Studienraths. 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge. 
In Folge der am 12. d. M. vorgenommenen Vorprüfung für vie akademischen Stu- 
dien sind von den dabei erschienenen 66 Candidaten, wegen unzureichender Kenntnisse, von 
dem Studium · 
der Rechtswissenschaft 12, 
der Regiminalwissenschaft 5, 
der Medicin und höhern Chirurgie 4, 
Cameralwissenschaft . 3, 
2 
Forstwissenschaft 
zurückgewiesen, folgende aber zu akademischen Etudien für befähcgt erklärt worden: 
I. Zum Studium der Rechtswissenschaft. 
1) Benz, Sohn des Rothgerbers in Reutlingen. 
2) Hausch, Sohn des Kaufmanns in Ludwigsburg. 
3) Hohbach, Sohn des Ober-Justizraths in Ellwangen. 
4) Klinger, Sohn des Pfarrers in Gechingen. 
5) Knapp, Sohn des Direktors der Eisenbahn-Commissson in Stuttgart. 
6) Kränzel, Sohn des Kaufmanns in Walosee, 
7) Mainzer, Sohn des Rabbiners in Weikersbeim. 
8) v. Mayer, Sohn des Stadtschultheißen in Biberach. 
9) Moser, Sohn des Rechts-Consulenten in Freudenstadt. 
10) Pfeifser, Sohn des 1 Hofagenten in Weikersheim. 
11) Reinwald, Sohn des Canzleiraths in Stuttgart. 
12) Roth, Sohn des Schultheißen in Kleinbottwar. 
13) Schleicher, Sohn des Amts-Oberamtsgerichts-Notars in Stuttgart. 
14) v. Soden, Sohn des Regierungs-Präsidenten, Staatsraths in Ludwigsburg. 
15) Sperr, Sohn des Rentamtmanns in Lautenbach. 
16) Schumacher, Sohn des Hofraths in Stuttgart. 
17) Seeger, Sohn ves 1 Apothekers in Lorch. 
18) Tobel, zum, Sohn des Rentbeamten in Scheer.
	        
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