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Paul Hofacker, Sohn des Obertribunalraths.
Heinrich v. Malsberg, Sohn des Majors im Chren-Invaliden-Corps.
Otto Wächter, Sohn des 4 Regimentsquartiermeisters.
Alerander Kyd, Sohn des Partikuliers, als Lehrgenosse.
Emil Vischer, Sohn des Stiftungspflegers in Giengen.
Heinrich Borel, Sohn des Professors in Stuttgart.
Maximilian v. Lützow, Sohn des pensionirten Oberforstmeisters in Kirchheim.
Otto Kuhn, Sohn des Revisors in Stuttgart.
Julius Barchet, Sohn des Oberamtspflegers in Waiblingen.
Carl Haas, Sohn des Hüttenverwalters in Abtsgmünd.
Constantin v. Moltke, Sohn des Oberförsters in Neuenbürg.
Friedrich Dötschmann, Sohn des Oberstlieutenants der Artillerie.
Carl Wanser, Sohn des Hofschlossers in Stuttgart.
Tbeodor Kaulla, Sohn des Bangquiers in Stuttgart, als Lehrgenosse.
Stuttgart den 5. Oktober 1848. Rüpplin.
D) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung in Betreff der Vollziehung des Gesetzes über die Beseitigung der auf dem Grund
und Boden ruhenden Lasten vom 14. April 1848.
Nachdem die für die Verwaltung der Ablösungskasse eingesetzte Commission nunmehr zu-
samengetreten ist, so werden die Cameralämter unter Bezugnahme auf die Verfügung der
Ministerien des Innern und der Finanzen vom 25. Mai 1848, §. 1 (Reg. Blatt S. 254)
angewiesen, an die gedachte Commission unverweilt Verzeichnisse über den Betrag der stän-
digen Grundabgaben, welche ihnen zum vorläusigen Fortbezuge von den Privatberechtigten
übergeben worden sind, einzusenden.
Stuttgart den 30. September 1848. Goppelt.
b) Bekanntmachung in Betreff der Weinlese.
Für die dießjährige Weinlese werden den K. Cameralämtern, unter Hinweisung auf
die bestehenden Verordnungen, folgende Vorschriften gegeben: