Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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6) Auf gleiche Art ist es auch bei denjenigen Gemeinde-Güterbüchern zu halten, welche 
erst nach Durchführung des Ablösungs-Gesetzes in den Gemeinden angefertigt werden. 
7) Wegen einer veränderten Steuereinschätzung der bisher mit Gefällen belasteten 
Grundstücke wird sich besondere Verfügung vorbehalten. 
Stuttgart den 6. Oktober 1848. 
Für den Chef des Justiz-Departements: 
Harpprecht. Duvernoy. 
8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
1. Des evangelischen Consistorium. 
Termin zur Anstellungsprüfung der evangelischen Lehrgehülfen. 
Zur Anstellungsprüfung (zweiten Dienstprüfung) der evangelischen Lehrgehülfen werden 
folgende Tage hiemit festgesetzt: 
1) aus dem Generalate Ludwigsburg: 
Mittwoch den 25. Oktober und folgende; 
2) aus den Generalaten Heilbronn und Ulm: 
Mittwoch den 1. November und folgende; 
3) aus den Generalaten Tübingen und Hall: 
Mittwoch den 15. November und folgende; 
4) aus dem Generalate Reutlingen: 
Mittwoch den 22. November und folgende. 
Es haben demnach an den bestimmten Tagen alle diejenigen, welche um Zulassung zur 
Anstellungsprüfung gebeten haben und nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden 
sind, Morgens vor 7 Uhr auf der Kanzlei des evangelischen Consistoriums sich einzufinden. 
Stuttgart den 10. Oktober 1848. Scheurlen. 
2. Des K. Studienraths. 
Bekanntm achung der in das evangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen Zöglinge und der 
zum Studium der evangelischen Theologie außerhalb desselben für befähigt Erklärten. 
Nach dem Ergebniß der vom 29. September bis 2. Oktober vorgenommenen Prüfung 
sind:
	        
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