476
6) Gihring, Christian, Sohn des Stiftsmeßners in Tübingen.
7) Haas, Jakob, Sohn des Kaufmanns in Eßlingen.
8) Haltenhos, Adolph, Sohn des Pfarrers in Zainingen.
9) Klein, Gottfried, Sohn des 1# Pfarrers in Ober-Eisisheim.
10) Moser, Emil, Sohn des General-Superintendenten von Tübingen.
11) Moser, Herrmann, Sohn des 1 Ober-Bibliothekars in Stuttgart.
12) Pichler, Carl, Sohn des 1 Pfarrers in Mössingen.
13) Rüdinger, Carl, Sohn des Schulmeisters in Tübingen.
14) Scholl, Avolph, Sohn des Dekans in Blaufelden.
15) Schwend, Robert, Sohn des Marrers in Cschach.
16) Staudenmayer, Wilhelm, Sohn des Verwaltungs-Aktuars in Oberurbach.
17) Wagner, Carl, Sohn des 1 Schulmeisters in Waldenburg.
Stuttgart den 9. Oktober 1848. Knapp.
Dienst-Erledigungen.
1)) Die Bewerber um die erledigte zweite Helferstelle in Winnenden, zu welcher nach
Lostrennung von Birkmannsweiler, noch die Filialien Lautenbach und Nellmersbach gehören,
bhaben sich umen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu mel-
den. Das Einkommen vieser Stelle belauft sich neben einer Hauszins-Entschädigung von
80 fl. und einer Reise-Entschädigung von 30 fl. einschließlich einer Zulage von 11 fl. aus
dem Besoldungs-Verbesserungsfonds auf 700 fl. Bezüglich der von dem zweiten Helfer zu
besorgenden kirchlichen Geschäfte wird auf das Regierungsblatt von 1839, S. 730 ver-
wiesen.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Degenfeld, Dekanats Aalen, welche
221 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 711 fl. verbunden
zta haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Asperg, Dorf, Dekanats Ludwigsburg,
welche 1731 Kirchengenossen zählt, und mit einem vermittelst einer Zulage aus dem Besol-
dungs-Verbesserungsfonds von 88 fl. auf 700 fl. erhöhten verwandelten Einkommen verbun-
ven ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden.
4) Die Bewerber um das erledigte Aktuariat bei dem Oberamte Crailsheim mit
dem Normalgehalt von 500 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Re-
gierung des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden.
Gedruckt be l C. Hasselbrink.